Pool kaputt, Restaurant geschlossen, kann ich einen Ausgleich verlangen?

Hallo zusammen, sorry, nochmal der selbe Beitrag, aber jetzt besser zu lesen!

wir haben eine Ferienwohnung in Österreich gebucht. Im Internet, in den Prospekten und bei jedem eMail-Kontakt im Vorfeld wurde mit einem beheizten Aussenpool und mit einem Restaurant mit Bar geworden. Als wir ankamen, war der Pool durch kaputt und das Restaurant wegen Krankheit des Kochs geschlossen. Da wir mit kleinen Kindern unterwegs sind, waren genau diese beiden Punkte für die Buchung dieser speziellen Wohnung ausschlaggebend. Für uns ist es also nicht möglich abends zu zweit einfach woanders essen zu gehen. Das wäre nur im Haus und mit Babyphone möglich gewesen. Da wir in der Vorsaison unterwegs und die einzigen Gäste der Anlage sind, zweilfle ich ohnehin an den Aussagen. Man kann sich ja vorstellen, was das Beheizen eines Pools und das Vorhalten von Essen und Manpower eines Restaurants für Kosten verursacht. Dennoch wurde das Appartement so "verkauft". Für mich mindert das den Wert des Appartements, zudem sind wir mit den Inhabern ja einen Vertrag eingegangen, den dieser nicht wie vereinbart erfüllen kann, da ja entscheidende Leistungen fehlen. Nun (endlich) meine Frage: Kann ich auf einen finanziellen Ausgleich bestehen, bzw. eine Rückerstattung des Mietpreises (im Voraus bezahlt) verlangen? Wenn ja, wie hoch? Vielen Dank für die Antworten!

Ferienhaus, Reiserecht, Entschädigung, Schadensersatz
teilstorno durch mitreisenden

Ich habe eine Frage. Wir haben zu zweit eine Reise gebucht und haben BEIDE auf der Buchungsbestätigung unterschrieben. Es handelt sich um eine Pauschalreise im DZ. Nun möchte der "Mitreisende" von der gemeinsamen Reise zurücktreten bzw. stornieren, obwohl der "Hauptreisende" nicht stornieren will.Wie gesagt, beide haben eine Unterschrift geleistet. Nun meine Fragen: - Kann der Mitreisende einfach stornieren? Ohne meine Zustimmung? - Muss der Mitreisende alle Kosten tragen? Nur die Stornokosten (gesamt) oder auch die Mehrkosten für Änderung auf ein EZ nun? - Hat man als Hauptreisender nun den finanziellen Schaden (mit) zu tragen? - Hat der Hauptreisende nun Pech und bekomt die Mehrkosten nicht ersetzt? - Was passiert, wenn der Hauptreisende dem Storno einfach nicht zustimmt? HINWEIS: Es gibt keine RR-Versicherung! - Was kann man tun? - Die beiden Parteien haben nun keinen Kontakt mehr -> aber der Mitreisende trägt die Schuld bzw. hat dies herbeigeführt und will sich nicht an den gemeinsam eingegangenen Vertrag halten - Oder darf der Reiseveranstalter nicht mehr für ein EZ nun nehmen (habe ich irgendwo gelesen: "Der Rücktritt darf für die Mitreisenden keine Auswirkungen haben, z.B. darf keine zusätzliche Einzelzimmerpauschale von Mitreisenden gefordert werden") - Eine Ersatzperson ist übrigens nicht vorhanden - Muss sich der Hauptreisende nun einen Anwaltt nehmen udn wer trägt die Kosten (es besteht keine Rechtsschutzversicherung) - Wie sind die Chancen? Weiss jemand Rat? Bitte keine Spekulationen! Nur Fakten! DANKE - EILT ÜBRIGENS! -> Reiseantritt ist in ca. 3,5 Monaten - Was passiert mit den Anzahlungen? Der Reiseveranstalter will etwa 140 Euro Storno plus einer der bereits geleisteten Anzahlungen. Änderung auf ein EZ würde ca. 500 Euro kosten zusätzlich!!!

Pauschalreise, Reiserecht, Reiserücktritt, Storno

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