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Reiserecht: Doppelbuchung und fehlende Buchungsbestätigung per E-Mail?

Hallo,

Wie ist die Rechtslage im folgenden Sachverhalt? Steht hier eine Rückerstattung der Buchung des gebuchten Hotelzimmers zu?

Es wird eine Buchung eines Hotelzimmers für zwei Personen über einen Reiseveranstalter durchgeführt. Am Ende der Buchung wird als Zahlungsoption Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] genutzt. Während des Bezahlprozesses kommt es zu einem Fehler und es taucht die Mittelung auf, dass die Buchung nicht abgeschlossen werden konnte. Zudem kommt auch keine Bestätigungsemail vom Reiseveranstalter im Mailpostfach an. Daher wird der Vorgang mit exakt den gleichen Daten erneut wiederholt. Es wird einzig eine andere Bezahl-Option ausgewählt, nämlich Kreditkarte. Daraufhin kommt eine positive Rückmeldung vom Reiseveranstalter und im Anschluß auch eine Bestätigungsemail im Mail-Postfach an.

Bei Ankunft im Hotel stellt sich nun heraus, dass zwei Buchungen beim Hotel vorliegen. Es stellt sich heraus, dass im System des Reiseveranstalters tatsächlich zwei Buchungen vermerkt sind. Es gibt die Möglichkeit auf der Homepage des Reiseveranstalters sich einzuloggen und die Reisepläne einzusehen. Wie angesprochen eine E-Mail Bestätigung liegt nur für die zweite Buchung vor.

Der Reiseveranstalter beruft sich nun auf die folgende Passage:

"Sie sind verpflichtet, Ihr Profil auf der Reiseveranstalter-Website aufzurufen und die Reisepläne einzusehen, insbesondere wenn Sie wider Erwarten keine Buchungsbestätigung erhalten haben sollten. Die Buchungsbestätigung wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden versendet. Sollten Sie innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Buchung noch keine Bestätigung erhalten haben und die Reise auch nicht als gebucht in Ihrem Profil erscheinen, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice telefonisch."

Es wird mitgeteilt, dass man daher leider keine Kulanz aussprechen kann.

Meiner Meinung nach liegt der Buchende nun im Recht die Kosten einer Buchung zurückerstattet zu bekommen aus folgenden Gründen:

1) Es ist kein Vertrag zustande gekommen, da keine Buchungsbestätigung per E-Mail eingegangen ist. (§§ 145 ff. BGB)

2) Es liegt eine offensichtliche und versehentliche Doppelbuchung vor, da nicht gleichzeitig zwei Hotelzimmer in Anspruch genommen werden können. (Aktenzeichen: 2-24 S 40/11)

Hinzu kommt, dass während Buchungsprozesses die Rückmeldung erscheint, dass der Buchungsvorgang nicht abgeschlossen werden kann. Der Buchende erhält hier fehlerhafte Informationen.

Wie ist die Rechtslage hier?

Und welche der folgenden Möglichkeiten sind hier als sinnvoll anzusehen:

1) Es wird ein Fall eröffnet über Paypal, der genaue Sachverhalt beschrieben und die Rückerstattung des vollständigen Geldbetrags eingefordert.

und/oder

2) Es wird ein Brief per Einschreiben an den Reiseveranstalter geschickt, eine Frist von 14 Tage für die Rückzahlung des Geldes gesetzt und natürlich auch begründet warum man sich im Recht sehe.

Danke schonmal!

Viele Grüße

Reiserecht

Die Reise wird storniert (Vertragspartner), inwiefern bin ich als Mitreisender dafür verantwortlich?

Hallo, ich hatte diese Frage bereits schon in einem anderen Forum gestellt (finanzfrage.net) und wurde dann auf dieses hier aufmerksam gemacht. Ich kopiere den Text mal rein und ergänze zusätzlich:

"Hallo, meine Freundin und ich haben gemeinsam eine Reise gebucht. Sie ist Vertragspartnerin und ich Mitreisende. Ich habe auch bereits in dem Reisebüro angerufen und mir wurde gesagt, dass ich dadurch keinerlei Rechte und Pflichten besitze. Meine Freundin ist wegen einer Trivialität ausgerastet. Eine Reiserücktrittsversicherung besteht zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Anreise ist Anfang November. Flugtickets sind nicht stornierbar und Reise ist auch nicht umbuchbar (Dubai). Nun ignoriert sie mich und meine Mutter gänzlich. Eine Anzahlung von 330€ haben wir bereits bezahlt. Sie ist nicht mehr zugänglich, egal wie oft ich versuche einzulenken und es scheint ihr nur noch darum zu gehen mir eins auszuwischen. Was aus mir wird, ist ihr egal und sie hat auch nicht vor uns die Anzahlung zurückzuzahlen. Was kann ich hier tun? Werde ich mein Geld je wieder sehen?"

Nun ist zudem noch Folgendes passiert: Sie hat angeblich hinter meinem Rücken die Reise online zum Verkauf für 300€ weniger reingestellt. Als ich jedoch im Reisebüro nachgefragt habe, hieß es die Reise ist nach wie vor so gebucht, wie gehabt. Zusätzlich hat sie auch eine Straftat begangen. Sie hat sich illegal Eintritt in meine Wohnung verschafft (mit einem Schlüssel, den ich bereits seit über einem Monat zurück fordere) und dort einen Laptop mitgehen lassen. Dieser war zwar ursprünglich mal ihrer, aber meine Daten sind ja alle drauf. Daraufhin habe ich Anzeige erstellt. Straftaten: Hausfriedensbruch, Diebstahl und Unterschlagung.

Bin ich in noch irgendeiner Weise dazu verpflichtet hier für die Reise zu zahlen oder habe ich gute Chancen alles (inklusive Anzahlung) zurück zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus!

Dubai, Reiserecht, Stornierung, Vereinigte Arabische Emirate, Storno

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