Ich habe bei einem Vermittler von Ferienwohnungen eine Ferienwohnung angemietet, deren Beschreibung keine Internetverbindung umfasste. Ein Anruf beim Vermittler mit der Frage, ob es einen WLAN- Anschluss gäbe, wurde von diesem bejaht.
In der Ferienwohnung angekommen stellte sich heraus, dass es eben keinen WLAN- Anschluss gibt. Daraufhin wurde mir ein Zugang via Internetstick angeboten, welcher mit meiner Hardware nicht kompatibel ist.
Der Vermittler bestreitet nun, dass er mir einen WLAN- Anschluss telefonisch bestätigte, vielmehr hat er einen generellen Internetzugang gemeint.
Während des Aufenthaltes war es mir somit nicht möglich gewesen, mit meinem im Ausland lebenden Sohn zu kommunizieren. Zwar wurde mir durch den Vermittler angeboten, das Internet in einem Internetcafe zu nutzen, welches ich aber ablehnte. Auch der Ansprechpartner vor Ort (der Hausverwalter) hatte mir die Nutzung des Internets in seiner privaten Wohnung angeboten, was mir unangenehm war und ich ebenso ablehnte.
Im Mietvertrag und in der Rechnung war eine Internetverbindung nicht bestätigt, wohl aber in separaten Unterlagen des Vermittlers, die er mir über den Postweg zugesandt hat. Hierin stand u.a. eine WLAN- Verbindung.
Der Vermittler beruft sich aber darauf, dass laut seinen AGB's nur die Angaben in dem Mietvertrag und in der Rechnung bindend seien.
Meine Forderung in Höhe von 5 Prozent des Gesamtpreises (ca. 1600 EUR) lehnt er ab.
Welche Möglichkeiten habe ich hierbei? Auch freue ich mich über Tipps oder ähnliche Erfahrungen.
Vielen Dank.