Welche Rechte habe ich von einem Reisevertrag zurückzutreten?

Hallo,

ich habe bei LTur eine Last Minute Reise nach Fuerteventura gebucht. Das Hotel im Angebot besitzt LTur zufolge 4 Sterne. Daheim habe ich nochmal bei holidaycheck.de nachgeschaut und dort festgestellt, dass das Hotel in Wirklichkeit nur 3 Sterne hat. Der Blick auf andere Seiten hat dies bestätigt. Im LTur-Laden wollten sie uns abwimmeln und meinten, dass LTur diesem Hotel wohl einen höheren Standard bescheinigt, als die Sterne es auszudrücken vermögen. Meine Einschätzung ist eher, dass ich kräftig an der Nase herumgeführt werde. Das Angebot der LTur-Verkäuferin bestand im Wesentlichen nur in ein anderes Hotel zu gehen, den entsprechenden Mehrpreis zu zahlen und zusätzlich noch eine Aufwandspauschale von 25€ p.P. zu löhnen, die ich mir bei der Rechtsabteilung ja wieder erstreiten könne. Die Umbuchung würde nur im selben Land erfolgen. Alles in Allem eine Frechheit.

Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben, wie ich in dem Fall weiterverfahren kann? Ich habe definitiv die Nase voll von LTur und möchte komplett vom Vertrag zurücktreten, wo es auf Seiten von LTur nur hieß, dass dies mit einer 100% Stornogebühr verbunden sei (laut AGB). Ich bin allerdings der Meinung, dass bei Vortäuschung falscher Tatsachen, ein Vertragsbruch seitens LTur stattfindet und ich aus meinem Vertrag herauskomme. Ich würde mich über Antworten freuen!

Viele Grüße, Marcel

Reiserecht, Reiserücktritt
Reiserecht: Doppelbuchung und fehlende Buchungsbestätigung per E-Mail?

Hallo,

Wie ist die Rechtslage im folgenden Sachverhalt? Steht hier eine Rückerstattung der Buchung des gebuchten Hotelzimmers zu?

Es wird eine Buchung eines Hotelzimmers für zwei Personen über einen Reiseveranstalter durchgeführt. Am Ende der Buchung wird als Zahlungsoption Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] genutzt. Während des Bezahlprozesses kommt es zu einem Fehler und es taucht die Mittelung auf, dass die Buchung nicht abgeschlossen werden konnte. Zudem kommt auch keine Bestätigungsemail vom Reiseveranstalter im Mailpostfach an. Daher wird der Vorgang mit exakt den gleichen Daten erneut wiederholt. Es wird einzig eine andere Bezahl-Option ausgewählt, nämlich Kreditkarte. Daraufhin kommt eine positive Rückmeldung vom Reiseveranstalter und im Anschluß auch eine Bestätigungsemail im Mail-Postfach an.

Bei Ankunft im Hotel stellt sich nun heraus, dass zwei Buchungen beim Hotel vorliegen. Es stellt sich heraus, dass im System des Reiseveranstalters tatsächlich zwei Buchungen vermerkt sind. Es gibt die Möglichkeit auf der Homepage des Reiseveranstalters sich einzuloggen und die Reisepläne einzusehen. Wie angesprochen eine E-Mail Bestätigung liegt nur für die zweite Buchung vor.

Der Reiseveranstalter beruft sich nun auf die folgende Passage:

"Sie sind verpflichtet, Ihr Profil auf der Reiseveranstalter-Website aufzurufen und die Reisepläne einzusehen, insbesondere wenn Sie wider Erwarten keine Buchungsbestätigung erhalten haben sollten. Die Buchungsbestätigung wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden versendet. Sollten Sie innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Buchung noch keine Bestätigung erhalten haben und die Reise auch nicht als gebucht in Ihrem Profil erscheinen, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice telefonisch."

Es wird mitgeteilt, dass man daher leider keine Kulanz aussprechen kann.

Meiner Meinung nach liegt der Buchende nun im Recht die Kosten einer Buchung zurückerstattet zu bekommen aus folgenden Gründen:

1) Es ist kein Vertrag zustande gekommen, da keine Buchungsbestätigung per E-Mail eingegangen ist. (§§ 145 ff. BGB)

2) Es liegt eine offensichtliche und versehentliche Doppelbuchung vor, da nicht gleichzeitig zwei Hotelzimmer in Anspruch genommen werden können. (Aktenzeichen: 2-24 S 40/11)

Hinzu kommt, dass während Buchungsprozesses die Rückmeldung erscheint, dass der Buchungsvorgang nicht abgeschlossen werden kann. Der Buchende erhält hier fehlerhafte Informationen.

Wie ist die Rechtslage hier?

Und welche der folgenden Möglichkeiten sind hier als sinnvoll anzusehen:

1) Es wird ein Fall eröffnet über Paypal, der genaue Sachverhalt beschrieben und die Rückerstattung des vollständigen Geldbetrags eingefordert.

und/oder

2) Es wird ein Brief per Einschreiben an den Reiseveranstalter geschickt, eine Frist von 14 Tage für die Rückzahlung des Geldes gesetzt und natürlich auch begründet warum man sich im Recht sehe.

Danke schonmal!

Viele Grüße

Reiserecht
Fluggesellsch. meldet Änderung + Reisebüro kümmert sich nicht um Ersatz Flug + 2 Mon. Zeit verloren

Wir haben einen Flug über einen bekannten Onlinedienst gebucht. Als ein paar Monate vergangen waren, wollten wir unseren Hinflug einige Tage vorverlegen. Bei dieser Anfrage der Umbuchung erfuhren wir ganz nebenbei, dass die Fluggesellschaft unseren Rückflug geändert hat. Somit konnten wir diesen nicht mehr nutzen, da durch die Änderung der Anschlussflug nicht erreicht werden kann. Man sagte uns daraufhin, dass wir erst abwarten müssten, bis sich die Fluggesellschaft bei ihnen meldet, damit der Rückflug geregelt ist und vorher könnte man den Hinflug nicht umbuchen! Dies würde eine ungewisse Zeit in Anspruch nehmen und man könnte mir keine Auskunft geben, wie lange dies dauern würde. Es vergingen ca. 2 Wochen, bis ich die Fluggesellschaft anrief und ihr die Situation schilderte. Die FG erklärte mir, dass das „Reisebüro“ mit der FG Kontakt aufnehmen müsste und nicht umgekehrt. Mit dieser Information rief ich wiederum den Onlinedienst an und stellte die Situation klar, bekam allerdings auch wieder nur gesagt, dass es eine ungewisse Zeit dauern würde, da unsere Flüge erst im März 2013 sind. Was ich dem „Reisebüro“ zur Last lege ist :

  1. dass wir nicht direkt über die Änderung informiert worden sind
  2. Falschaussage, wer sich um die Änderung kümmern muss
  3. Umbuchung des Hinfluges kann auch jetzt schon geschehen
  4. Zeit verstreicht, die benötigt wird, um zu planen, Hotel buchen etc.

Dieses hin und her geht nun schon seit dem 18.10.12 und es ist kein Ende in Sicht! Über einen Hinweis, was wir tun können, wären wir sehr dankbar!

Reiserecht, Flugbuchung, Online-Buchung, Umbuchung

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