Flugverschiebung Pauschalreise um 12 Stunden auf 3:00 Uhr in der Nacht-Habe ich Rechte?

3 Antworten

Also als erstes würde ich den Urlaub nicht gleich abschreiben und auch aufgeben!

seid ihr Rechtsschutzversichert? Dann wendet euch an einen Anwalt für reiserecht.

eine kostenfreie Stornierung kann ich mir nicht vorstellen, dazu müsstest du mal die Bedingungen lesen. Abe eigentlich müsste eine umbuchung möglich sein.

ich kenne mich mit MS überhaupt nicht aus, aber könntest du dir den Vortag nicht komplett entspannt gestalten, so das du ausgeruht bist?

Hi, da ich vor 2 Jahren bereits ähnliche Flugzeiten hatte, und dann 2 Tage im Hotelzimmer verbrachte ( da war der Hinflug um 4 Uhr morgens ), möchte ich, wenn ich es vermeiden kann, solche Strapazen meiden. Leider...

Neckermann kann oder möchte nicht umbuchen, oder wie gesagt nur zu den aktuellen Konditionen mit beinah 100 Prozent Aufschlag. Dies ist für mich inakzeptabel.

Eine Rechtschutz haben wir übrigens nicht.

LG Christine

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@FiTiRi

Ich hatte halt gedacht, anstatt den Urlaub zu canceln, irgendwie versuchen sich damit zu arrangieren.

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Wieso sollte eine kostenfreie Stornierung nicht möglich sein? Das wäre doch ein Präzedenfall für

"Rücktritt vom Reisevertrag gem. § 651a Abs. 5 BGB

...das allgemeine Reisevertragsrecht des BGBs verschiedene Anspruchsgrundlagen kennt, die inhaltlich darauf abzielen, eine bereits gebuchte Reise doch nicht anzutreten, d.h. vom Reisevertrag zurück zu treten. Dies sind zum einen der § 651a Abs. 5 BGB und der § 651i BGB. Beide Vorschriften haben gemeinsam, dass sich der Reisende vor Reiseantritt dazu entscheidet, die Reise nicht antreten zu wollen und der geschlossene Reisevertrag rückabgewickelt werden soll. ...Während es sich bei § 651i BGB um persönliche Gründe des Reisenden handelt, wie z.B. Verhinderung für die Reisezeit, Krankheit ect. mit denen der Reiseveranstalter nichts zu tun hat, handelt es sich im Falle des § 651a Abs. 5 BGB um Gründe, die aus der Sphäre des Reiseveranstalters stammen, nämlich die Änderungen des Reisepreises, Änderungen der wesentlichen Reiseleistungen oder auch eine Absage der Reise. Der große Unterschied für den Reisenden besteht jedoch darin, dass er im Falle des § 651a Abs. 5 BGB den kompletten Reisepreis zurück erstattet bekommt, ohne jegliche Gebühren oder Entschädigungen für die Stornierung zahlen zu müssen." Zitatwww.flugrechte.eute.eu

Eine Flugverschiebung um 12 Std. (noch dazu in den nächsten Tag hinein!) wäre hier doch eine Änderung einer wesentlichen Reiseleistung!

Leider lesen viele Reisende die AGBs nicht bzw. nehmen die als bindend, obwohl sie vom BGB bzw. Europäischem Reiserecht abweichen, oder wehren sich hinterher nicht entsprechend - so machen einfach viele Veranstalter (bei weitem nicht mehr alle!) einfach immer weiter!

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@Roetli

Guten Tag. Neckermann storniert nicht kostenfrei. Sie würden glatt die Anzahlung behalten. Ich habe auf den o. g. Paragraphen verwiesen. Sie lehnen ab, da Sie mir nun eine Umbuchung anbieten. Aufpreis ca. 300€, dafür fliegen wir bereits einen Tag vorher zurück. Ergo für mehr Geld, gibt es jetzt noch weniger Leistung.

Was kann ich tun?

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@FiTiRi

Dich schnell an eine Verbraucherberatung wenden oder doch - im Notfall - an einen Fachanwalt für Reiserecht! Dass ein Unternehmen eigenmächtig Gesetze nach seinem Dafürhalten mit AGBs, die dem Gesetz nicht entsprechen, zurecht biegt, geht ja wohl garnicht!! Noch dazu, wo eine Umbuchung mehr kosten soll für weniger Leistung - wäre nochmal eine 'wesentliche Änderung einer Reiseleistunf'!

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@Roetli

Guten Morgen,

anbei die heutige E-Mail von Neckermann Reisen, welche ich auf meine heut morgen gesandte E-Mail bekommen habe:

"Sehr geehrte Frau...

vielen Dank für Ihre erneute E-Mail.

Wir verstehen, dass Sie sich eine andere Antwort wünschen. Leider können wir Ihnen diesen Wunsch nicht erfüllen.  

Es ist uns wichtig, dass unsere Gäste zufrieden sind. Alle Möglichkeiten wurden nochmals geprüft. Leider müssen wir sagen, es kann auch in der Zukunft keine andere Entscheidung geben.

Wir bitten Sie daher, mit diesem Schreiben Ihre Anfrage abschließen zu dürfen.

Es tut uns leid, dass wir Ihre Erwartungen nicht erfüllen können.

Seit dem 01.02.2017 sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Reisegäste & Kunden auf eine Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, an die sie sich für den Fall wenden können, dass eine Streitigkeit nicht beigelegt werden kann. Wir sind weder zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren verpflichtet noch nehmen wir an solchen Verfahren teil.

Die Adresse der Schlichtungsstelle lautet:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Str. 8

77694 Kehl am Rhein

Telefon: +49 785179579 40

Telefax: +49 7851 79579 41

E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Homepage: http://www.verbraucher-schlichter.de

Bei weiteren Fragen und Wünschen sind wir gerne unter den angegebenen Kontaktdaten für Sie da.-"

Jetzt bleibt nur noch das Klageverfahren... das nenne ich Kundenservice. Die Verbraucherzentrale habe ich bereits kontaktiert, aber noch keine Rückinfo...

LG Christine

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Normalerweise müßte eine kostenfreie Stornierung in so einem Fall immer möglich sein (lies mal die AGBs dieser Reise bzgl. Stornierungen durch)! Das würde ich auch machen und woanders eine neue Reise buchen - Ägypten gibt es sicherlich für den Preis (vor allem mit eingerechnetem Umbuchungszuschlag!) auch jetzt noch von anderen Anbietern! Laß Dich in einem vernünftigen Reisebüro dazu beraten! Diese Reise würde ich nicht auf Biegen und Brechen beibehalten - da fliegt Ihr schon mit einem blöden Gefühl los und das färbt vielleicht auf den ganzen (kurzen) Aufenthalt ab! Und was nütze Euch wirklich eine Umbuchung - auch da seid Ihr nicht sicher, daß es wieder Umbuchungen geben würde....

Den Anwalt würde ich mir auf jeden Fall sparen, im Notfall würde ich mich an das nächstgelegene Büro für Verbraucherschutz wenden - die könnten Dir da auch kompetent Auskunft geben!

Grundsätzlich solltest Du künftig keine Reisen mehr buchen, wo der Flug nicht durch eine Linien-Airline durchgeführt wird. Entweder gleich bei der Buchung darauf achten oder den Aufenthalt ohne Flug buchen und den Flug extra dazu! Das ist zwar meist (aber nicht immer!!) ein wenig teurer, aber Du siehst, daß 'billig' manchmal auch ganz schön teuer werden kann.

Sicher, auch im Linienflug kann es zu Verspätungen kommen - aber die sind i.d.R. überschaubar. Ernste Gründe für größere Verspätungen würden aber Billig- bzw. Charterflieger weit mehr beeinträchtigen! Die Linienflieger sind an ihre (festen und deswegen teuren) Slots gebunden und da kann nicht einfach mal ein Flug um 12 Stunden verschoben bzw. der Flug gecancelt werden!