Wann mahnen bei Storno des Veranstalters?

3 Antworten

ich machte es sofort schriftlich unter Bezug auf das Telefonat mit Terminsetzung 14 Tage.

Nach vier Wochen sollte man schon mal nachfragen. Schriftlich, wie #tauss auch schon geschrieben hat.

Ja nach 14 Tagen kann man nachfragen, es natürlich auch sein das Sie keine Rückzahlung machen können, weil Sie vielleicht pleite sind. Dann muss man die Umbuchung so hin nehmen...