Umbuchung eine Woche vor Reisebeginn

2 Antworten

Der Vertrag besteht nicht zwischen dir und dem Reisebüro, sondern zwischen dir und dem Veranstalter. Das Reisebüro ist Vermittler und darf bestimmte Dinge wie z.B. eine Beschwerde an den Veranstalter gar nicht für dich schreiben. Daher ist auch nicht das Reisebüro der Schuldige an der Misere, sondern 1 2 Fly. Hier sind verschiedene Kontakte des Veranstalters, versuche dich doch einmal mit denen in Verbindung zu setzen http://www.1-2-fly.com/service/kontakt/

Missliche Situation. Du solltest Dich als Erstes fragen, ob Du in Urlaub fliegen willst. Davon hängt die Verhandlungslinie ab. Denn: Der Veranstalter darf manches, wenn Du mitspielst. Du bist aber nicht verpflichtet bei Allem mitzuspielen. Nur: Nicht mitspielen bedeutet, Spiel fällt aus. Du hast keine Handhabe den Veranstalter zu zwingen das originale Angebot durchzuziehen.

Zu Deinen Fragen:

  • ad 1: Ja, dürfen sie. Kann ja sein, dass sie es selbst eben erst erfahren haben. Sie müssen nur unverzüglich reagieren. Handelt es sich um eine wesentliche Änderung, musst Du das nicht annehmen und könntest kostenfrei stornieren. Sie dürften sogar vor Ort noch umbetten, im dem Falle ginge es dann um zu reklamierenden Resisemangel.

  • ad 2: Das Alternativangebot sollte so ähnlich wie möglich sein. In der Theorie. In der Praxis geht das nicht immer. Wenn das Alternativangebot besser ist, gut. Ist es wesentlich schlechter, musst Du es nicht annehmen und kannst kostenfrei stornieren.

  • ad 3: Nein. Er kann versuchen das auf Dich umzuwälzen. Er hat aber keine Handhabe Dich zu zwingen. Auch hier wieder: Du kannst kostenfrei stornieren. Umgekehrt kannst Du aber den Veranstalter nicht zwingen das ursprünglich gebuchte Paket durchzuziehen.

Kostenfrei stornieren bedeutet: Du bekommst Dein Geld wieder, stehst aber ohne Buchung da. Neue Buchung geht dann nur zu den heute gültigen Konditionen. Nix mit Frühbucherrabatten usw. Oder eben zu Hause bleiben, Baggersee ist auch schön.....

In kursiv gestellte Worte sind unbestimmte Rechtsbegriffe, die einer näheren Auslegung durch Richterrecht bedürfen. Hier käme man in die, uns Normalsterblichen, nicht erlaubte Rechtsberatung.