Frage zu Buchungen bei Zimmer mit Meerblick

5 Antworten

Das Reiserecht ist da eindeutig - nicht das Hotel ist verantwortlich und deshalb ist auch jegliche Reklamation dort rechtlich ohne Bedeutung.

Wenn dir ein Zimmer mit Meerblick von einem Veranstalter hier in Deutschland verkauft wird, ist das dein Vertragspartner. Die Katalogbeschreibung ist dabei Vertragsbestandteil. Im K katalog muss genau erklärt sein, was ein Zimmer mit Meerblick bietet.

Entsprechend muss man den Mangel sofort am Urlaubsort dem Reiseleiter des Veranstalters melden und sofort Abhilfe verlangen. Kommt der diesem Ansinnen nicht nach, ist der Mangel nach der Rückkehr dem Veranstalter zu melden und eine Reisepreisminderung zu verlangen. Dafür hat man nicht viel Zeit, man muss das bis 4 Wochen nach Rückkehr schriftlich dem Veranstalter mitteilen.

Hilfreich ist die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt. das sind so die Fälle, wo sich eine Rechtsschutzversicherung lohnt.

Ich kenns auch so, daß man, wenn man sicher sein will, daß man vom Balkon direkt aufs Meer schauen kann, Meerseite (oder wenns ins englischsprache Ausland geht: oceanfront) buchen muß. Meerblick (oder oceanview) ist Werbesprech und bedeutet nix anderes, als daß das Meer irgendwo zu sehen ist, wenn man sich unter Einsatz seines Lebens bäuchlings von der Balkonbrüstung hängt.

Nein, sorry Sannemann, aber zumindest der erste Teil Deiner Antwort ist schlichtweg falsch. Meerseite bedeutet eben auch nur das, ein Zimmer zu jener Seite des Hotels, wo das Meer liegt. Ob dieses sichtbar oder hörbar ist, wird nicht versprochen.

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@Ranunkelchen

Sorry, Ranunkelchen, aber wenn ich schreibe, ich kenn's nur so, dann kannst Du nicht schreiben, daß das schlichtweg falsch sei. Wenn ich ein Zimmer auf der Meerseite gebucht habe, hatte ich bislang immer das, was ich wollte, nämlich ein Zimmer mit Balkon frontal zum Horizont überm Ozean. Mag sein, daß Du da anders erlebt hast, ich bislang noch nicht. ;-)

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Die Frage ist, ob der Veranstalter einen direkten, nicht seitlichen und natürlich auch unverbauten Blick zugesichert hat. Ist dies der Fall, hat man auch Anspruch darauf. Ggf. sogar auf Rückerstattung des Reisepreises in bescheidener Höhe (unter 10%), falls vor Ort die Reklamation ohne Erfolg blieb. Meerblick allein hilft i. d. Regel aber nicht weiter. Da genügt sogar ein minimaler Blick zum Meer.

Schick vorab eine Mail an das Hotel. Mache ich immer so. Schreib, wie sehr Du Dich auf Deinen Urlaub freust und auch auf das Dir empfohlene Hotel und daß Du Dich besonders darauf freust, morgens nach dem Aufstehen das Meer zu sehen und deshalb hättest Du ja auch extra ein Zimmer mit Meerblick gebucht und daß Du hoffst, auch ein besonders schönes zu bekommen. Das wirkt meistens.

Am besten auch vor der Buchung die genaue Lage und Ausrichtung des Hotels mittels Google Maps checken - ob da direkter Meerblick wie du ihn erwartest überhaupt möglich ist!