Kann der Anbieter einfach so die VERBINDLICHE Buchungsbestätigung stornieren oder habe ich das Recht die Reise anzutreten?
Ich habe eine Reise ins Allgäu gebucht zu einem guten Preis, danach kam auch recht schnell die Folgende Email
Buchungsbestätigung Nr. 33855 Diese Buchung wurde getätigt auf Allgäu GmbH Sehr geehrter Herr Schmidt, herzlichen Dank für Ihre verbindliche Buchung! Gerne bestätigen wir Ihnen wie folgt Danach kamen Reisedaten wie Hotel, Zeitraum und Preis.
Heute bekam ich folgende Email
aufgrund eines Systemfehlers können wir die von Ihnen am heutigen, 11.05.2017, getätigte Online-Buchung mit der Nummer 33855 nicht akzeptieren und stornieren Ihnen diese Reservierung hiermit kostenfrei. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.
Nun zu meiner Frage. Muss ich dies so hinnehmen oder kann ich die Reise trotzdem antreten, da es ja eine VERBINDLICHE Bestätigung ist
2 Antworten
Die Verbindlichkeit lag ausschließlich auf Deiner Seite. Die Allgäu GMBH wiederum beruft sich ausdrücklich auf deren Seiten auf das Recht zum Rücktritt aufgrund Irrtums. Da dies offensichtlich auch noch innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums erfolgte hast Du schlicht schlechte Karten.
Natuerlich kannst du die Reise antreten. Allerdings musst du dich dann um eine neue Unterkunft kuemmern weil deine gestrige Buchung ja storniert wurde.
Hier duerfte es sich um eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums nach BGB 119 handeln.
BGB 119: "(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. ..."