Teilstornierung DZ, Mehrkosten für Alleinbelegung trotz einbehaltener Stornokosten?
Hallo,
Folgender Sachverhalt: ich habe bei der Fa A eine Reise für 2 Personen im DZ gebucht. Wie es halt so kommt, kann die 1 Person nicht mehr.
Ich storniere den Teil der ersten Person (Stornierung von Einzelleistungen möglich, 80% Stornokosten werden vertragsgemäß einbehalten). Weil ich ja das DZ allein genutzt hab, sollen nun Mehrkosten anfallen, die das Hotel B der Fa. A in Rechnung stellt. Die Fa. gibt diese an mich weiter. Diese übersteigen natürlich die 20% Erstattung der anderen Person.
Meine Meinung ist, dass ich ein DZ bei Fa. A gebucht hab. Durch dir Stornierung wurde dies zu einer Alleinbelegung, weil die andere Person nicht mitkam, aber nicht zu einer explizten Buchung eines DZ zur Alleinbelegung. Ein evtl Mehrpreis, den das Hotel B der Fa. A in Rechnungen stellt, ist m.E. durch die 80% Stornokosten, welche A einbehält, abgegolten und von mir nicht zusätzlich zu entrichten. Stattdessen hab ich Anspruch ggü A auf die Auszahlung der 20% der Reisekosten für die stornierte Person
Wie sehen das andere so? Lieg ich da falsch?
1 Antwort
Schwierige Geschichte. Also, schwierig durchzusetzen.
Theoretisch ist es so in etwa, wie Du gesagt hast. Die Stornokosten sind ja "Ausfallkosten", die der Kunde nicht zahlen muss, wenn das Reiseunternehmen keinen Ausfall hat. Und wenn der Mehrpreis gezahlt wird, dann hat es die nicht. Oder zumindest nicht in der Höhe. Aber das ist ein Ritt auf der Rasierklinge. Wie viel dann rauskommt, falls Du ein Verfahren anstrebst, kann keiner sagen. Und evtl. ist es dann trotzdem teurer, weil Du noch Anwalts- und Gerichtskosten hast.