Wegen Krankheit früher als geplant abreisen mussen,bekommt man mehr bezahlte Hotelkosten zurück?

2 Antworten

Wie tauss schon schreibt, das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. In der Regel aber muss man die volle Zeit bei Abbruch zahlen, alles andere wäre Kulanz des Wirtes. Ausser natürlich ihr habt eine Reiseabbruch (nicht Reiserücktritt - denn ihr habt die Reise ja angetreten) -Versicherung, dann würde die wohl greifen.

Das eine Thema (Internet) hat mit dem anderen Thema (vorzeitige Abreise) zunächst nichts zu tun. Es dürften aber die Reisebedingungen der ersten Buchung gelten. Das und deren Inhalt wäre zunächst zu prüfen.