Muss ich einen Einzelzimmer Zuschlag zahlen, wenn mein Reisepartner die Reise nicht angetreten hat?

3 Antworten

Da würde ich nochmal nachhaken, kann natürlich sein, dass derjenige, der dir den Brief schrieb nicht gecheckt hat, dass die 2. Person ja gezahlt hat. Ein Einzelzimmerzuschlag ist ja ein Ersatz, weil du als einzelne Person einen Platz beanspruchst, den man für zwei Personen verkaufen könnte, insbesondere wenn es nur 2-Bett-Zimmer gibt. Da jetzt aber eine zweite Person voll bezahlt hat ist das nicht einzusehen. Notfalls von einem Anwalt beraten lassen.

In diesem Falle nein. Lehne die Forderung schriftlich ab, und warte - im Extremfall - auf die Klage. Sie wird garantiert abgelehnt. Du musst nur stets - schriftlich - Widerspruch einlegen. Falls sie sich auf irgendeine Klausel berufen, kannst Du in diesem Falle mit "sittgenwidrig" erklären, kontern. Auf die Diskussion, warum Die Begleiterin die Reise nicht antrat, musst Du Dich nicht einlassen. Wer hat den Vertrag abgeschlossen ?