Reiseveranstalter verschiebt einwöchige Pauschalreise (Kappadokien) um zwei Tage
Der Reiseveranstalter verschiebt eine einwöchige Kappadokien-Reise kurzfristig um zwei Tage nach vorne, vom 26.11.13 auf den 24.11.13. Daher können wir die Reise nicht antreten. Was ist zu tun? Welche Rechte können wir einfordern? Sollte man einen RA einschalten, auch ohne Reiserechtsschutzversicherng?
4 Antworten

Ihr könnt bei Verschiebung des Reisedatums kostenlos stornieren, da dies eine wesentliche Änderung der Reise ist. Das solltet Ihr so bald wie möglich tun, nicht dass der Veranstalter auf die Idee kommt, Eure Nicht-Reaktion wäre eine stillschweigende Zustimmung zu der Vertragsänderung.
Rechtsanwalt ist erst nötig, wenn der Veranstalter Euch nicht kostenfrei stornieren lässt (dann aber nicht lange fackeln, sondern Feuer frei). Weiteren Schaden, der Euch entstanden sein könnte (Wegfall einer Anschlussbuchung, vorbezahlter Parkplatz am Flughafen, was immer) könnt Ihr vom Veranstalter auf Nachweis zurückfordern - das wird aber mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht ohne Anwalt Erfolg haben, da die Euch erstmal wegbügeln werden.
Schadensersatzforderung auf entgangenen Urlaub ist wacklig. Versuch macht kluch. Fordern kann mans ja mal, Oriertierung könnte die Höhe der Stornogebühr sein, die der Veranstalter bei Stornierung Eurerseits in derselben Frist gefordert hätte, aber Erfolgsaussichten ohne Anwalt ziemlich gering, mit Anwalt mässige Chance. Hängt auch vom Kleingedruckten ab, das wir nicht kennen.

Nein, ich weiss ja nichtmal, wie der Veranstalter heisst. Aber warum sollte ich die AGB kennen ?

Ihr solltet in dem Fall kostenlos vom Vertrag zurück treten können - für Schadenersatz sehe ich auch mit Anwalt eher schwarz. Vielleicht lieber freundlich nachfragen, wie es mit einer kleinen Entschädigung aussieht!
Wenn die Stornierung jedoch abgelehnt werden sollte bzw. nur gegen Bezahlung, dann würde ich einen Anwalt einschalten oder auch die Verbraucherberatung!

Ich möchte empfehlen zuerst mal bei der Verbraucherberatung zu deinen Rechten und Möglichkeiten Rat einzuholen. Sie haben auch Rechtsanwälte.
Vielleicht hilft dir ja auch diese Seite weiter.

Der Veranstalter hat sich jetzt entschuldigt, uns eine Entschädigung von € 25 angeboten und uns auf einen anderen Tag, den wir akzeptieren können, umgebucht. Alles ist gut!


Liebe/r reisephan,
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Beste Grüße, Holger vom reisefrage.net-Support

Lieber Holger, welche 'entsprechende Antwort' wäre denn hier die richtige gewesen???

Hallo Roetli,
in diesem Fall würde ich dazu tendieren, die Antwort mit der stärksten Bewertung zu nehmen. Ist eben von Fall zu Fall unterschiedlich. Du hast aber auch recht, wenn du sagst, dass es nicht immer eine eindeutige "entsprechende Antwort" gibt.
Es ist auf zumindest nicht förderlich, wenn man Antworten zur Frageergänzung nutzt, da es unserer Meinung nach Unordnung in die Antwortenstruktur bringt. Und das ist der Punkt um den es hier geht.
Beste Grüße,
Holger vom reisefrage.net-Support
Kennst du denn deren AGB???