Ab wann bin ich ein Reiseveranstalter? Gilt dies wenn kein schriftlicher Vertrag aufgelegt wurde?
Diese Reise ist meiner Meinung nach privat, da kein wirtschaftliches Interesse dahinter steht. Ein ehemaliger Angelverein, fährt jährlich für 3 Tage in ein Hotel. Die Gruppe beläuft sich auf etwa 20 Personen. Diese Reise dient für Ausflüge und zur Erholung der Reisenden. Die Anreise und das Hotel wurde von einer Person gebucht und bezahlt. Damit wären doch zwei Hauptkritereien erfüllt die diese Person zum Reiseveranstalter macht. Leider bin ich mir da nicht sicher, da auch direkt kein Reisevertrag erstellt wurde. Ist der Reisevertrag vielleicht das alleinige anbieten der Pauschalreise und die Überweisung des Preises, als Annahme des Vertrages zu verstehen? Wenn diese organisierende Person haftbar ist bezgl. Unfälle oder anderer Dinge , wie könnte man sich davor absichern?
1 Antwort

Du hast richtig erkannt, mit der Kombination der beiden Reiseleistungen, bist Du Reiseveranstalter. Bitte betrachte das hier nicht als rechtliche Beratung, es ist nur ein unverbindlicher Tipp unter Gleichgesinnten. Googel mal Travelsafe, dort gibt es Angebote für Gelegenheitsveranstalter oder wende Dich an mdt Makler der Touristik. http://www.mdt24.de/ Sie haben sich auch auf Sonderlösungen spezialisiert. Du kannst Dich dort gerne auf mich berufen. Das ist jedoch alles mit Kosten verbunden. Eine andere Möglichkeit wäre, dass man das Ganze über einen anderen Veranstalter laufen lässt, der dann die Rechnungen schreibt und alles mit einer entsprechenden Insolvenz und Haftpflichtversicherung abdeckt. Sollte auch kein Problem sein.

Danke für die schnelle Beantwortung meiner Frage. Jedoch ist es trotzdem noch nicht ganz klar.