Flugverschiebung um 24 Std. rechtens ?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erstens, was rechtens ist, entscheiden sicher nicht wir hier in einem Internetblog.

Zweitens, mir ist aus der Fragestellung und auch der bisherigen Diskussion nicht klar geworden, bei wem Ihr was gebucht habt.

Der Rückflugtag ist der 5. Januar, Donnerstag ? Dann wärt Ihr Fr., 6. Januar in DE zurück und kommt bei einem Tag Verschiebung ins Wochenende. Das ist kritisch wegen Verlängerung des Urlaubs ?

Anyway, ist es ein Komplettpaket (Flug, Hotel, ....), so ist der Reiseveranstalter in der Pflicht für die zusätzliche Zeit Arrangements zu treffen, und zwar ohne zusätzliche Kosten für Euch. Im Übrigen wäre verändertes Rückflugdatum eine wesentliche Änderung der Reise, die Euch zum kostenlosen Storno der gesamten Reise berechtigt. Drohen würde ich auch damit (ob Ihr wirklich stornieren wollt, ist Eure Entscheidung, aber New-York-Reisen gibts wie Sand am Meer. Oder gehts in diesem Fall um Silvester in NYC?).

Habt Ihr nur den Flug gebucht, könnt Ihr ebenso kostenfrei stornieren, wenn Ihr das andere Reisedatum nicht akzeptieren wollt. Allerdings wäre es dann Euer Problem aus den anderen Buchungen (Hotel, Mietwagen, was immer zutrifft) herauszukommen. Eure Zusatzkosten abzuwälzen, wäre Verhandlungssache.

Es ist eine Pauschalreise mit Hinflug am 5. Januar und eigentlich geplantem Rückflug am 10. Januar.

Ich bekomme keinen Tag länger Urlaub, MUSS also am 11.Januar wieder in Deutschland sein !

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@Momomo

Zum Verständnis: Geplant war die Rückreise am 10.01. um 17:30 Uhr Verschoben auf den 11.01. um 17:30 Uhr

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@Momomo

Danke ! Bei einer derart kurzen Reise trifft um so mehr zu, dass die Verschiebung um einen Tag eine wesentliche Änderung ist, die Du nicht akzeptieren musst. Also, der Veranstalter ist aufgerufen einen Platz in einem der gefühlt zwanzig Flieger, die am 5. New York Richtung DE verlassen zu buchen. Oder aber Storno. Die Entscheidung darüber ist Deine. Ich gebe jedoch zu bedenken, dass der Januar in New York ein recht lausiger Monat sein kann, wettermässig macht das keinen Spass dort. Und wenn ein richtiger Blizzard unterwegs ist, kann da auch mal für ein bis zwei Tage alles zusammenbrechen. Ich persönlich würde für New York eine andere Jahreszeit vorsehen, in der es wärmer ist und die Tage länger.

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@AnhaltER1960

Herzlichen Dank für all Eure Tipps !!!

Es war tatsächlich so, dass ich wegen der wesentlichen Änderung der Reise kostenlos Stornieren konnte...

...und deshalb geht es dann zu Ostern nach NYC :-)

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@Momomo

Danke für das feedback. Schön zu erfahren, dass Dir Antworten hier weiterhelfen konnten. Es passiert auch zu selten, dass Fragesteller berichten, wie es ausgegangen ist. So können auch später noch Leser von der Geschichte profitieren.

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Rechtens sicher nicht. Aber manchmal unvermeidlich. Und davon hängt es ab. Was sind die Gründe für die Verspätung? Ein Schadensersatz bis zu 600,-- Euro wird je nach Umständen auch bei Charterflügen gewährt. Ansonsten Auskunft beim Reiseservice des Luftfahrtbundesamtes einholen und auf jeden Fall den Arbeitgeber verständigen. Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz kann mehr Ärger verursachen als die Flugverspätung.

Es ist ja genau genommen, keine Verspätung - es ist eine angekündigte Verschiebung - da greift vielleicht die 600€-Regelung nicht...

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@Roetli

Schon mal herzlichen Dank für Eure Ratschläge !!!

Ich habe vom Veranstalter noch keine Reaktion wie es weiter gehen soll. Man darf gespannt bleiben !

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Roetli hat natürlich völlig RECHT. Ich bitte um Entschuldigung. Die Frage wurde von mir völlig falsch verstanden. Ich ging davon aus, dass der Fragesteller bereits in New York festsitzt und ohne Hotel mit einer mehr als 24-stündigen Verspätung konfrontiert ist.

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Sehr wichtig wäre hier für einen einigermaßen guten Rat, bei welcher Airline Ihr gebucht habt!

Da Air Berlin eine EU-Airline ist, sollte hier auch das EU-Passagierrecht greifen!

Ich würde daher als erstes mal beim Reiseveranstalter anfragen, was der für Euch tun kann. Dann aber auch bei Air Berlin anfragen, wie sie sich das vorstellen (nicht bei der hotline sondern in der Zentrale in Berlin direkt). Grundsätzlich sollte so eine lange Flugverschiebung die Möglichkeit einer Stornierung beinhalten! Aber es gäbe auch die Möglichkeit, daß Ihr auf eine andere Airline umgebucht werdet, die zur vorgesehenen Zeit (oder zeitnah dazu) fliegt!

Das ist nur meine persönliche Einschätzung und keine rechtliche Auskunft! Air Berlin hat sich jedoch bei mir und bei einigen meiner FreundInnen in der Vergangenheit sehr kooperativ und kulant gezeigt! Nur über die Hotline erreicht man eher nichts - ich glaube, die Menschen dort sind einfach überfordert oder sie haben keinerlei Entscheidungsgewalt.

Du solltest den Veranstalter fragen, wie er die zusätzliche Übernachtung handhaben möchte - er hat ja Air Berlin als Vertragsunternehmen und muß sich meiner Meinung nach deswegen auch Gedanken machen, wie seine Gäste untergebracht bzw. früher nach Hause befördert werden können!

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Hallo Roetli, die nach Deutschland fliegenden Airlines fliegen "nur" einmal am Tag von New York bzw. Newark hierher, das weißt Du sicher. Ist der Flug jetzt in Kürze, dann hat sicher jeder Veranstalter Probleme bei der Umbuchung. Unsere Maschine Ende November war bis zum letzten Platz voll und es standen etliche Leute auf Warteliste. Weihnachtszeit und New York, das ist schwierig.

Sinnvoll ist hier sicher ein gutes (Flughafen-) Hotel und da wird sich der Veranstraler (wer ist das?) bestimmt darauf einlassen. Die Zeit in New York zu verbringen fällt bestimmt nicht schwer ...

Ist der Flugtermin noch weiter hin, würde ich auch auf eine kosten neutrale Umbuchung bestehen.

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@CruiserK

Der Verantstalter ist HCX.

Die Reise soll am 5. Januar stattfinden. Merkwürdig, dass Air Berlin lt. Winterflugplan gar nicht am ursprünglichen Rückflugtag ab NY fliegt. Das muss HCX doch von Anfang an gewusst haben.

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@Momomo

Kommt darauf an wann ihr die Reise gebucht habt, Air Berlin hat in letzter Zeit mehrere Flüge aus dem Programm genommen.

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@CruiserK

Genau wg. des nur einen Fluges täglich habe ich auf "Umbuchung auf eine andere Airline" hingewiesen - das macht Air Berlin manchmal ohne Probleme und ohne Kosten.

Das Argument "Weihnachtszeit und New York" gilt m.E. hier nicht - die Airline "muß" ja nicht unbedingt Überbuchungen zulassen!

Ich bin aber nicht sicher, ob hier die Airline oder der Veranstalter in die Pflicht genommen werden muß...

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@Revolera

Man weiß ja nicht (oder habe ich überlesen) wohin der Rückflug geht. New York - Berlin im Januar wird täglich geflogen.

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@Roetli

Ich vermute, jeder Flug wird überbucht. Da werden Erfahrungswerte zugrunde gelegt und mancheiner hat eben Pech, that´s live.

Ich denke, da es sich hier um eine Pauschalreise handelt (?), sollte hier der Veranstalter in die Pflicht genommen werden. Er müsste sich um Alternativen oder einem entsprechenden finanziellen Ausgleich kümmern.

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