Mit russischem Pass aus Deutschland in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen und zurück?

1 Antwort

Hallo Engelmann,

also das sind ja gleich zwei Fragen: ;-)

  1. Einreise in die VAE: Reisende mit Russischem Pass sind nicht von der VISA-Pflicht befreit. Mit dem deutschen Reisepass hättest du diese Möglichkeit. D.h. ja, du kannst in die Emirate reisen, benötigst aber ein Visum. Dieses Visum bekommst du ausnahmsweise NICHT bei der Botschaft, sondern entweder über dein Reisebüro, eine emiratische Fluglinie (fliegst du mit einer?) oder über das gebuchte Hotel. Reist du also individuell und nicht mit einer emiratischen Fluglinie, musst du das Hotel schon vorher buchen, damit du ein Visum bekommst! Eine Alternative ist über eine emiratische Firma von der du eingeladen wurdest.

  2. Rückkehr nach Deutschland: Das kommt auf deinen genauen Auffenthaltstitel an. Wenn du Staatsbürgerschaft hast, hast du keine Probleme. Liegt aber ein Titel wie Duldung etc. vor, sieht das anders aus. Diese erlischt zum Beispiel bei Verlassen des Landes.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Wenn noch Fragen da sind, schreib einfach.

liebe Grüße

Chris

Hallo Chris, danke für deine detaillierte Antwort.

  1. Ich habe zum Thema VISA auf der Webseite der Botschaft der VAE nochmal nachgeschaut; in der Tat ist alles so wie du geschrieben hast, ich werde mir das Visum über das gebuchte Hotel ausstellen lassen.
  2. D.h. also, zurück aus den VAE, bei der Ankunft am deutschen Flughafen lege ich der Passkontrolle einfach meinen deutschen Personalausweis vor, richtig? Hätte ich diesen nicht dabei, könnte ich doch Schwierigkeiten kriegen, da ich als reisender russischer Staatsbürger ebenfalls ein Visum für Deutschland bzw. ein europäisches Land bräuchte. Mit dem Personalausweis hätte ich ja dann meine deutsche Staatsbürgerschaft belegt.

PS: Ein Titel wie Duldung etc. liegt nicht vor; alles im grünen Bereich.

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@Engelmann

Hallo Engelmann,

super, dann kannst du genauso reisen, wie du es vorhattest. Und genau: Den deutschen Ausweis darfst du nicht vergessen, sonst wird es sehr anstrengend. ;-)

liebe Grüße und eine schöne Reise!

Chris

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@travelchris

Mit dem Personalausweis hätte ich ja dann meine deutsche Staatsbürgerschaft belegt.

Das ist ein Irrtum: Der deutsche Personalausweis oder Reisepass reichen allenfalls zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit; sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist.

Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert. Mit einem solchen Ausweis ist die Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen.

Diese Urkunde braucht man aber normalerweise nie!

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@hauseltr

Ja, das ist schon klar ;-) Für einen Nichtjuristen ist der Unterschied nur völlig unerheblich. Es ging hier nur um die Frage, ob Engelmann wieder einreisen kann und das kann er. Insofern hab ich mir einfach mal - ganz frei - die exakte Ausführung gespart. ;-)

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