

Die nötige Dokumentation zur Einreise in Spanien hängt vom jeweiligen Ursprungsland ab.
Bürger der EU, der Schweiz, aus Norwegen, Island und Liechtenstein: gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Die nötige Dokumentation zur Einreise in Spanien hängt vom jeweiligen Ursprungsland ab.
Bürger der EU, der Schweiz, aus Norwegen, Island und Liechtenstein: gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Wenn der Pass ungültig ist ist deine Aufenthaltserlaubnis schwebend unwirksam da sie nur zusammen mit dem Pass gilt.
http://www.gutefrage.net/frage/tuerkischer-pass-abgelaufen-aufenthalt-in-deutschland-unbefristet-alles-noch--legal
Das Reisebüro verlangt dafür rund 1400 € Aufpreis.
Das ist dein Denkfehler!
Nicht das Reisebüro verlangt diesen Preis, sondern der Reiseveranstalter. Das Reisebüro ist lediglich der Vermittler! Die bekommen lediglich eine kleine Provision.
Dem Zimmermädchen Geld geben? Nur, wenn das Zimmer wirklich sauber ist.
Der Rezeption Geld geben? Das sacken die ein!
Der Bedienung Geld geben? Nur wenn man mit ihr zufrieden ist.
Wenn, dann in Lira, weil die € nur schlecht wechseln können (die kleinen Leute)! €-Münzen überhaupt nicht. Besonders die "Niedrigen Chargen" werden sehr schlecht bezahlt und voll ausgenutzt, auch in den "Super"-Hotels.
Vor dem 01.01.2005 erteilte Aufenthaltsgenehmigungen gelten als einer der genannten Aufenthaltstitel fort und berechtigen ebenfalls dazu, sich in den anderen Schengen-Staaten visumfrei bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen zu touristischen Zwecken aufzuhalten. Heute können dies infolge Zeitablaufs nunmehr folgende Aufenthaltsgenehmigungen sein: Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedsstaates der EWG Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/26-VisaDrittstaaten.html?nn=350374
Ich war in dem Zeitraum in 2007 mit THY über Istanbul nach Kapstadt und mit
http://www.lekkercamper.co.za/ 3 Wochen unterwegs.
Alles selbst gebucht.
Onur Air? Vergiss es! Erwartest du da etwa so etwas wie Kundendienst? Wie willst du deine Forderungen in der Türkei durchsetzen?
Aus 2012:
http://www.t-online.de/reisen/flugreisen/id\_59293934/airline-bewertungen-die-10-unbeliebtesten-fluggesellschaften.html
Bei mir sind das nur 118 Tage = 26 + 31 +30 + 31 Tage
Da findet sich einiges im Internet:
http://www.exbir.de/reise-magazin/7693-individual-auf-die-malediven-das-handbuch.html
Generell NEIN!
Solange du nicht kontrolliert wirst, ist das kein Problem.
Bei Flügen über Istanbul (Umstieg) und weiter mit durchgehend gebuchten Flügen wird z.B. zumindest in Antalya das Fluggepäck aus dem Ausland durchgehend geröntgt. Da kann es schon mal Ärger geben.
Diese Flüge kommen auf dem Nationalen Terminal, also nicht auf den (Touristik-) Terminals 1 oder 2 an. Auf 1 + 2 wird nur selten kontrolliert.
Türkei Einfuhr: 1 Flasche Alkohol mit 100 cl oder 2 Flaschen mit 70 bzw. 75 cl (gilt für Reisende über 18 Jahren)
Ich selber habe nie Alkohol mit auf den Flug genommen, sondern mir den im Duty Free (bei der Einreise vor dem Zoll) auf dem Flughafen (Istanbul oder Antalya) in der Türkei gekauft. Bei Flügen mit Umstieg auf einen Inlandsflug in der Türkei (Istanbul) muss man die Flaschen in einer Extratüte verpacken lassen.
Für diese Tour gibt es benügend Hinweise im Net, besonders schwierig erscheint mir keine der Routen. Da habe schon anspruchsvollere Fahrten hinter mir.
http://www.bayernbike.de/regionen/ostbayern/bayerischer-jura/ferienregion-regensburger-land/fernradweg-muenchen-regensburg-prag/
Dubai ist ein streng muslimisches Land, ich glaube nicht, dass ihr da überhaupt ein Zimmer bekommt. Zumindest nicht als Männlein und Weiblein, denn: Auch in Dubai ist es verboten, als Mann + Frau ein Zimmer zu teilen, wenn man nicht miteinander verheiratet ist. Für Minderjährige werden die wohl kaum eine Ausnahme machen.
Soweit mir bekannt ist, ist die Pflanze nicht das Problem, sondern die Erde. Die Einfuhr ohne Erde an den Wurzeln sollte kein Problem sein. Also die Pflanzen kurzfristig in einer feuchten verschlossenen Plastiktüte transportieren, das sollte gehen. Es kommt natürlich darauf an, wie groß die Pflanzen sind.
Nehmt so etwas wie Torf, Sägespäne (Sägewerk) oder Mulch mit oder besorgt es euch unterwegs. Damit kann man sein Geschäft abdecken und es duftet auch nicht so. Ohne Plastiktüte fängt der Eimer aber beim Gebrauch über längere Zeit an zu riechen.
In Namibia oder Südafrika empfiehlt sich nach meiner Meinung keine "Safari", sondern Eigeninitiative.
In SA kann ich dafür z.B. Lekkercamper ZA (VW Bus für 2 Pers.) empfehlen. Besuch u.a. im Addo Nationalpark und in den Garden-Route-Nationalpark, das ist ein Nationalpark in Südafrika. Er wurde am 6. März 2009 durch die Zusammenlegung des Wilderness-Nationalparks, der Knysna National Lake Area, des Tsitsikamma-Nationalparks und anderer staatlicher Ländereien gegründet. Man muss nicht unbedingt in den Krüger Nationalpark (Malariagefahr).
In Namibia war ich mit einem 4x4 Camper 3 Wochen unterwegs, von Windhuk über Sossusvlei zum Etosha-Nationalpark (nur hier Malairagefahr).
Flugbuchungen und Wagenbuchungen habe ich jeweils selber gemacht.
Booking.com gehört zu Unister!
Das sagt doch wohl schon alles.
Würde eine schriftliche Beschwerde an Booking.com etwas bringen? Theoretisch ja, praktisch nein wie viele Beurteilungen und Urteile zeigen.
Ich empfehle am nach Unister zu googlen.
Braucht man für Kenia eine Auslandskrankenversicherung?
Selbst für Urlaube im EU Ausland sollte man nicht auf eine solche Versicherung verzichten.
So ist z.B. in der Türkei die Anerkennung der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben. Allerdings beschränkt sie sich überweigend nur auf staatliche Einrichtungen und muss vor der Behandlung umständlich genehmigt werden.
Visum
Für touristische Aufenthalte in Thailand ist für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein vor der Einreise einzuholendes Visum erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Reisende dann visumspflichtig sind, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können. Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig. Einreisen auf dem Landweg sind seit 2009 nur noch viermal hintereinander möglich. Eine Verlängerung des visumfreien Aufenthalts ist nicht möglich.
Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte Visa berechtigen im Regelfall unabhängig von der Art der Einreise zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tage. Touristenvisa können einmalig um 30 Tage verlängert werden. Deutsche, die beabsichtigen, sich länger in Thailand aufzuhalten, benötigen ein „Non Immigrant“ Visum. Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen sind dem Internetauftritt der thailändischen Einwanderungsbehörden (in englischer Sprache) zu entnehmen.
Für „overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zur Zeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von THB 500 je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal THB 20.000, erhoben.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/ThailandSicherheit.html