Ex Mann verstorben, gemeinsame Tochter fällt als Reisepartner aus. Muss meine Reiserücktrittsversicherung zahlen?

5 Antworten

Da ihr allerdings gemeinsam gebucht habt, wenn ich das richtig verstanden habe, sollte das schon gehen.

Ich habe kurz vor Fukushima für 4 Personen einen Flug gebucht. Die Reiseversicherung hat nur gegriffen, da eine der Mitreisenden schwanger war. Weil wir gemeinsam gebucht haben, hat jeder das Geld zurück bekommen.

In den AGBs deiner Rücktrittsversicherung müsste genau stehen wann die Versicherung greift, in der Regel ist Tod eines nahen Angehörigen mit dabei, ob da natürlich der Exmann dazugehört kann ich nicht sagen. Ich würde nochmal nachhaken und mich notfalls bei einem Anwalt erkundigen (ein Wohl der auch eine Rechtsschutzversicherung hat).

Ist deine Tochter den minderjährig? Vielleicht könnte man hier etwas regeln das sie dann nicht allein zuhause sein kann.
Nachdem es dein Ex-Mann ist wird die Versicherung hier denke ich nicht bezahlen da er nicht mehr zu den "Angehörigen" zählt. 
Ich bin sogar verwundert das die Kosten deiner Tochter problemlos bezahlt wurden den wen bereits eine bekannte Krebserkrankung vorliegt bezahlen die auch nicht einfach so was ich von meinem Bekanntenkreis weiß.
Aber ich würd auch auf alle Fälle beim Anwalt nachfragen.

In diesem Falle habt Ihr Glueck, dass die Versicherung ueberhaupt fuer die Tochter zahlt. (Sie haette auch ablehnen koennen, da sie nicht der Vertragspartner der Reise ist) Eine Reiseruecktrittsversicherung sollte grundsaetzlich fuer alle Teilnehmer gemeinsam abgeschlossen werden. Zumindest bei der gleichen Versicherung (z.B. wenn nachtraeglich eine oder mehr weitere Personen sich anschliessen) In diesem Falle waeren alle Kosten anstandslos ersetzt worden. Dass der Mann bereits vorher erkrankt war, ist unerheblich. Auser es waere bei Abschluss der Reise eindeutig klar gewesen, dass er bald stirbt. Wer aber wurde sowas schon leichtfertig attestieren?

Hmh, Ihr habt zwei verschiedene Versicherungen für ein und dieselbe Reise? Normalerweise versichert man beide Reisende über eine Versicherung. So aber zählt für DIch tatsächlich nur die AGB DEINER Versicherung. Und dort wird es heißen: Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung und der Tod naher Angehöriger. Dazu zählen im Allgemeinen Eltern, Ehepartner und Kinder, aber keine Exmänner.

Soi aus dem Bauch heraus würde ich sagen, die Versicherung ist nicht leistungspflichtig. Aber ich bin weder Versicherungsspezialist noch Rechtsanwalt.

bye
Rolf

Es kann doch sein dass z. B. einer eine generelle Rücktrittsversicherung hat und er andere nicht!?

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