Schadenersatz durch Begleitperson bei Reisestorno zulässig?

4 Antworten

das scheint ja ein netter Bekannter zu sein....

Ich würde erst mal mit der Versicherung und dann mit dem Reisebüro sprechen und dann sehen wie es weiter geht. Als ich einmal mit einem damaligen Freund vereist bin, hatten wir getrennte Buchungen. Würde ich dir für die Zukunft auch empfehlen.

Vor allen Dingen ist es GANZ wichtig;daß Du die schon voran gegangenen "Wehwehchen" auf gar keinen Fall erwähnst.

Die meisten Reiserücktrittsversicherungen zahlen nämlich NUR bei akut aufgetretenen Erkrankungen.

Das sollte auch UNBEDINGT auf dem ärztlichen Attest stehen.


Alsooo, ihr habt eine gemeinsame Buchung für einen Flug und im Anschluss daran eine Kreuzfahrt mit Rückflug.

Deine Reisebegleitung droht nun mit einer Schadensersatz-Klage, falls "seine Versicherung" bei begründetem Reiserücktritt, (was er mit einem Attest deines Behandelden Arztes nachweist),nicht die vollen Kosten erstattet. Soweit korrekt?

Du hast keine eigene Reiserücktrittsversicherung für die gemeinsam gebuchte Reise abgeschlossen? Seine Versicherung ist eine Reiserücktrittsversicherung? Ihr habt bisher nur eine Anzahlung geleistet? Oder bereits den vollen Preis der Reise gezahlt? Die Reise ist bereits storniert? Der Reiserücktrittsgrund ist die seit Freitag bekannte Diagnose deiner Erkrankung? Du kannst, sollst oder darfst aus ärztlicher Sicht die geplante Reise nicht antreten?

Oder ist es nur "dein eigener Wunsch", die geplante Reise nicht anzutreten? Wann soll die geplante Reise denn stattfinden?

Falls dein Bekannter/Freund eine Reiserücktritts-Versicherung hat, ist diese lediglich für ihn alleine oder für euch Beide abgeschlossen? Falls ihr/er die Reise storniert, wird ein ärztliches Attest mit der Diagnose der Erkrankung nicht ausreichen um die Storno-Kosten erstattet zu bekommen!! Es wird erforderlich sein, eine ärztliche Bescheinung zu haben, dass du die geplante Reise zum Reisedatum wegen "akuter Erkrankung" nicht antreten kannst. Der Arzt wird einen Fragebogen der Versicherung ausfüllen müssen, welcher dem Antrag auf Erstattung der Stornokosten beigefügt ist.

Das du aus für uns verständlichen Gründen (z.B Unsicherheit, Angst od. ähnl) die Reise nicht antreten möchtest interessiert die Versicherung nicht. Mit anderen Worten; es ist m.E mit Sicherheit kein Rücktrittsgrund, welchen die Versicherung anerkennt und Kosten erstattet.

Sollte die Versicherung deines Bekannten nur auf ihn ausgestellt sein, wird er bei Anerkennung von der Versicherung seine Kosten erstattet bekommen, aber die Kosten für dich natürlich nicht. Die Beantwortung hier ist meine persönliche Vermutung/Meinung und keine Rechtsauskunft.

Deine Kosten wirst du ihm dann erstatten müssen! Hast du dies denn schon abgelehnt? Komme darauf, weil er dir mit einer Schadenersatzklage droht, das ist ja nicht nötig, wenn du deinen Anteil an Stornokosten selbst trägst.

Solltest du eine eigene Rücktrittsversicherung haben, dann reiche die ärztliche Bescheinigung, dass du die Reise zum gebuchten Zeitpunkt wegen akuter Erkrankung nicht antreten kannst auch dort ein und überweise dem Bekannten deinen Anteil an den Stornokosten.

Ich denke ich habe die Sachlage ein klein wenig klar dargestellt und dir vielleicht damit ein wenig weiter helfen können. Als kleiner Trost; es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

als Tipp; meine Empfehlung immer getrennt buchen

Mit bestem Gruß und guten Besserungswünschen ManiH

NS; es würde uns interessieren, wie die Versicherung sich zu der Sachlage Verhalten hat. Wäre schön du meldest dich hier mal wieder.

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Ich weiß gar nicht, welche Gedanken Du dir machst. Warte doch erstmal ab, was die Versicherung zahlt.

Abgesehen davon finde ich es von deiner Begleitung auch sehr Schade, das Sie direkt mit Kanonen schießt ohne eigentlich zu wissen wohin.

Du solltest Dir für die Zukunft, wenn es Dir besser geht auf jeden Fall jemand anderen suchen.