

Dass du die Wohnung absagst ist ja erstmal nicht schlimm. Hast du verbindlich zugesagt? Das ist der erste Punkt. Ein Angebot ist nicht verpflichtend, eine Zusage im Sinne eines Vertrages schon. Und selbst dann steht in der Regel auf der Webseite etwas zu den Stornobedingungen. Ab und zu werden die auch am Telefon geklärt, ist aber eher die Ausnahme, weil es unseriös wirkt.