Muss eine Reiserücktrittsversicherung bei einer ANGEORDNETEN Reha die Rücktrittskosten übernehmen?

4 Antworten

Wenn die Reha von der Krankenkasse bewilligt oder sogar angeordnet wurde, handelt es sich um eine medizinisch notwendige Massnahme. Hier geht es nicht um einen Aufenthalt in einer Beauty Klinik. Wenn der Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung erfolglos bleibt, gibt es übergeordnete Stellen, an die man sich wenden kann. Zum Beispiel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder man wendet sich an einen Versicherungsombudsmann.

 

Meine Meinung, eine Reiserücktrittsversicherung greift bei unvorhersehbaren Ereignissen. Die Sache mit dem Fuß besteht seit 1,5 Jahren. Da kann immer mal etwas in diesem Zeitraum eintreten, wenn noch Beschwerden sind. Damit muss man rechnen. Wäre jetzt durch einen Unfall der Fuß gebrochen, das wäre dann ein Fall für die Versicherung.

als erstes muß gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden, und dann bleibt nur der Klageweg, was anderes könnt ihr nicht machen.

Worauf bezieht sich Versicherung? Wahrscheinlich, dass die Veletzung schon bei Antragstellung bekannt war? Das scheint mir auch ein Problem zu sein…Eher würde ich allerdings mit der Krankenkasse streiten..