Muss eine Reiserücktrittsversicherung bei einer ANGEORDNETEN Reha die Rücktrittskosten übernehmen?
Meine Lebensgefährtin hatte vor 1,5 Jahren eine Fuß-OP, deren Heilung nicht wie geplant verlaufen ist (Schmerzen im Fuß, Ursache nicht feststellbar). Die Krankenkasse hat sie zur Anstragstellung einer Reha aufgefordert, die auch bewilligt wurde. Eine Verschiebung wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Eine vor längerer Zeit gebuchte Reise musste wegen Terminüberschneidung mit der Reha abgesagt werden, die Versicherung weigert sich, die Stornierungskosten zu übernehmen. Eine Reha sei nicht ein Grund für deren Eintritt. Auf meinen Einwand, dass die Reha angeodürdnet wurde und nicht verschoben werden durfte, blieb die Versicherung bei ihrer Meinung.
4 Antworten
Wenn die Reha von der Krankenkasse bewilligt oder sogar angeordnet wurde, handelt es sich um eine medizinisch notwendige Massnahme. Hier geht es nicht um einen Aufenthalt in einer Beauty Klinik. Wenn der Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung erfolglos bleibt, gibt es übergeordnete Stellen, an die man sich wenden kann. Zum Beispiel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder man wendet sich an einen Versicherungsombudsmann.
Meine Meinung, eine Reiserücktrittsversicherung greift bei unvorhersehbaren Ereignissen. Die Sache mit dem Fuß besteht seit 1,5 Jahren. Da kann immer mal etwas in diesem Zeitraum eintreten, wenn noch Beschwerden sind. Damit muss man rechnen. Wäre jetzt durch einen Unfall der Fuß gebrochen, das wäre dann ein Fall für die Versicherung.
als erstes muß gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden, und dann bleibt nur der Klageweg, was anderes könnt ihr nicht machen.
Worauf bezieht sich Versicherung? Wahrscheinlich, dass die Veletzung schon bei Antragstellung bekannt war? Das scheint mir auch ein Problem zu sein…Eher würde ich allerdings mit der Krankenkasse streiten..