Antwort
Wenn die Reha von der Krankenkasse bewilligt oder sogar angeordnet wurde, handelt es sich um eine medizinisch notwendige Massnahme. Hier geht es nicht um einen Aufenthalt in einer Beauty Klinik. Wenn der Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung erfolglos bleibt, gibt es übergeordnete Stellen, an die man sich wenden kann. Zum Beispiel die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder man wendet sich an einen Versicherungsombudsmann.