

Privatversichert im Ausland
Privatversicherte profitieren in ganz Europa von einem Versicherungsschutz in vollem Umfang der tariflichen Leistungen. Das gilt oft auch bei einem längeren oder dauerhaften Aufenthalt.
Weltweit gilt der private Vollschutz für die Dauer von mindestens einem Monat. Bei vielen Versicherern sind es sogar drei oder mehr Monate. Diese Frist kann sich verlängern, wenn Versicherte aus Gesundheitsgründen die Heimreise nicht antreten können. Bei einigen Unternehmen können die Versicherten den weltweiten Versicherungsschutz auch durch eine individuelle Vereinbarung vor ihrer Abreise ins Ausland verlängern.
Quelle: https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/leistungen-und-erstattung/privatversichert-im-ausland/#:~:text=Privatversicherte%20profitieren%20in%20ganz%20Europa,Dauer%20von%20mindestens%20einem%20Monat.