Kann ich mit meiner Tochter 12 J nach Spanien einreisen mit Schülerausweis?

3 Antworten

Auch innerhalb der EU duerfen Staatsgrenzen nur uebertreten werden, wenn man im Besitz eines gueltigen Grenzuebertrittspapiers ist. Ein Schuelerausweis ist aber keins. Sie braucht also einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Allerdings duerfen Perso oder Pass bis zu einem Jahr abgelaufen sein. Der Kinderreisepass deiner Tochter ist aber noch kein Jahr abgelaufen. Also kann sie den auch nutzen.

Es kann jedoch passieren, dass die Fluggesellschaft den abgelaufenen Kinderreisepass nicht akzeptiert und deine Tochter nicht in den Flieger laesst.

Vorsichtshalber solltet ihr vielleicht doch besser versuchen, vorher noch einen vorlaeufigen Reisepass oder einen vorlaeufigen Personalausweis zu bekommen.

Besten Dank!

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Bilde ich mir das ein oder hattest du nicht auch etwas geschrieben davon, dass man einen vorläufigen Reiseausweis von der Flughafen-Polizeistelle beantragen kann? Morgen gehts los und das wollte ich als erstes noch Versuchen, um mich abzusichern...

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Zur Beantragung eines Kinderausweises/-reisepasses muss das minderjährige Kind nicht mit 'aufs Amt' - das kannst Du als Vater mit der Vollmacht der Mutter vice versa bzw. ein Elternteil allein, wenn es das alleinige Sorge- und Aufenthaltsrecht hat machen!

Zur Beantragung eines Kinderausweises/-reisepasses muss das minderjährige Kind nicht mit 'aufs Amt'

Das ist nicht richtig. Auch bei der Beantragung eines Kinderreisepasses muss das Kind persoenlich mit aufs Amt.

Hier ist das Kind allerdings schon 12 Jahre alt. Da gibt es sowieso keinen Kinderreisepass mehr und es muss ein richtiger Reisepass beantragt werden. Da muss das Kind natuerlich ebenfalls persoenlich dabei sein.

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Habe extra angerufen bei der Servicehotline, bei Ausweisfragen muss das Kind anwesend sein. Es war auch bei der beantragung unseres aktuellen Kinderausweises pflicht. Möglicherweise ist das bei Kleinkindern < 6J. vielleicht nochmal anders, das kann ich nicht sagen.

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Wie #Caveman geschrieben hat. Die Freigrenzen (wie lange überzogen werden kann) sind zwar (soweit ich weiß) nicht in jedem Land gleich. Aber Spanien erlaubt bis zu 12 Monate.

Nur die Fluggesellschaft kann sich querstellen. Da kannst Du dann nichts machen. Schülerausweis oder so hat gar keine Wirkung.