Frueher hat man oefter gehoert, dass Fluggesellschaften die Befoerderung nach Thailand verweigert haben, wenn man beim Check weder ein Visum, noch eine Ausreisebuchung vorlegen konnte. Ich selbst wurde vor vielen Jahren auch schon danach gefragt. Inzwischen habe ich derartiges aber schon laenger nicht mehr gehoert.

Aber natuerlich kann man das pruefen. Wenn die PNR Nummer dann ins Leere fuehrt, fliegt man auf.

Die Ausreisebuchung muss uebrigens nicht unbedingt eine Flugbuchung sein. Bus- oder Zugbuchungen reicht auch.

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In den Flughaefen musst du schon sehr, sehr viel Glueck haben, um dort auf einen Mitarbeiter zu treffen, mit dem du dich auf Deutsch verstaendigen kannst. Es gibt zwar vereinzelt den einen oder anderen (z.B. Personen mit einem deutschen Elternteil oder solche, die zuvor im deutschsprachigen Raum gearbeitet oder studiert haben), auf einen von diesen zu treffen ist aber aeusserst unwahrscheinlich. Mir ist das in den vergangenen 2 Jahrzehnten genau 2 x passiert (im Flughafen Bangkok).

Ohne Dolmetscher wirst du also mit Deutsch wahrscheinlich nicht weit kommen. Es gibt aber natuerlich Agenturen, ueber die man Dolmetscher buchen kann. Ob das aber im Flughafen wirklich erforderlich ist? Dort ist ja alles gut ausgeschildert (zwar in Englisch, normalerweise sollte das aber voellig ausreichen).

Auf Phuket selbst wirst du natuerlich auf viele deutschsprachige Touristen treffen, aber ebenfalls auch auf viele dort lebende deutschsprachige Auswanderer und einige von Deutschsprachigen betriebene Restaurants. Ob du jedoch im Hotel auf Deutsch sprechende Mitarbeiter triffst, ist dann auch wieder Glueckssache. Im Normalfall duerfte das wohl eher selten der Fall sein.

Wenn man wirklich gar kein bisschen Englisch spricht, wuerde ich empfehlen, fuer den Thailandurlaub eine Pauschalreise mit deutschsprachiger Reiseleitung zu buchen. Eine Individualreise ist zwar grundsaetzlich auch dann moeglich, duerfte aber ziemlich schwierig werden.

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Ist erlaubt. Allerdings duerfte damit dein zulaessiges Handgepaeckstueck schon recht gut gefuellt sein und nicht mehr viel mehr rein passen.

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Wenn es ein richtiger Aufenthaltstitel ist (also keine Aufenthaltsgestattung oder Duldung), geht das. Damit darfst du in Verbindung mit deinem gueltigen syrischen Reisepass jeden anderen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens fuer bis zu 90 Tage im Halbjahreszeitraum visumfrei besuchen (aber nicht auch dort arbeiten). Spanien ist ein Mitgliedsstatt des Schengener Abkommens.

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Deine Frau braucht kein Visum fuer die Tuerkei, wenn sie ueber einen der Flughaefen Ankara (ESB), Antalya (AYT), Istanbul: Metropolitan Area (IST) und Sabiha Gokcen (SAW) oder Izmir (ADB) reist, den Transitbereich nicht verlaesst und innerhalb von 24 Stunden weiterreist. In Antalya gilt das aber nur, wenn sie dort nicht zwischen den Terminals 1 und 2 wechselt.

Du weisst, dass sie mit einem Schengenvisum nur hoechstens 3 Monate in Deutschland bleiben darf, eine Verlaengerung oder ein Aufenthaltstitel nicht moeglich sind und sie auch nicht in Deutschland arbeiten darf? Wenn sie also mit einem Schengenvisum einreist, muss sie spaetestens nach 3 Monaten den Schengenraum wieder verlassen. Will sie laenger bleiben, geht das nur, wenn sie mit einem nationalem Visum zum Ehegattennachzug einreist.

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Mit ihrem tuerkischen Reisepass und dem deutschen Aufenthaltstitel darf sie ohne Visum nach Griechenland einreisen und sich dort bis zu 90 Tage im Halbjahreszeitraum aufhalten.

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alles weitere wurde per Email mit der Eigentümerin geklärt

Klingt nach einer Buchung und nach einem wahrscheinlich muendlichen Vertrag. Dann muss der auch erfuellt werden.

Auf der Seite, inder die Wohnung inseriert ist, wird von der Eigentümerin angegeben das keine Stornierungsbedingungen gelten!

Wenn keine Stornoregelung vereinbart wurde, gibt es auch keine. Dann ist der volle Schaden zu ersetzen. Das duerfte der volle vereinbarte Mietpreis abzueglich von der Vermieterin eingesparter Kosten (z.B. Reinigungskosten) sein.

Ergaenzung: Ich hatte uebersehen, dass es um die Niederlande geht. Mein Beitrag bezieht sich hingegen auf die Rechtslage in Deutschland. In den Niederlanden koennen durchaus andere Regelungen gelten.

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Wenn ihr beide mindestens 17 seid, kann doch jeder von euch problemlos 200 Zigaretten abgabenfrei mitbringen. Entweder ihr habt jeder fuer sich je 1 Stange im handgepaeck oder ihr habt sie zusammen im gemeinsamen Koffer. Dann gebt bei einer Kontrolle einfach an, dass es sich um euer gemeinsames Gepaeck handelt und jedem von euch 1 Stange gehoert.

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Nein. Spanien erkennt die Republik Kosovo nicht an und akzeptiert auch keine von dieser ausgestellten Dokumente. Mit einem von der Republik Kosovo ausgestellten Reisepass darf sie nicht nach Spanien einreisen.

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Mit deinem deutschen Aufenthaltstitel darfst du jeden anderen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens fuer jeweils maximal 90 Tage im Halbjahreszeitraum ohne Visum besuchen. Die Niederlande gehoeren dazu.

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Ist etwas kompliziert. Hier kannst du dich schlau machen: https://www.gov.uk/transit-visa

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In meinem Reisepass der noch bis ´27 gültig ist, ist noch mein Mädchenname eingetragen.

Dann ist der Pass gem. Passgesetz § 11 Abs. 1 Nr. 2 ungueltig. Du haettest die Namensaenderung unverzueglich der zustaendigen Passbehoerde melden muessen (Passgesetz § 15 Nr. 1).

Zwar wird es wahrscheinlich niemanden auffallen, dass du mit einem ungueltigen Pass unterwegs bist, dennoch waere es besser, wenn du dir noch einen neuen Pass besorgen wuerdest und dann beide mitnimmst. Fuer einen Expresspass reicht die Zeit ja noch aus.

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Auch innerhalb der EU duerfen Staatsgrenzen nur uebertreten werden, wenn man im Besitz eines gueltigen Grenzuebertrittspapiers ist. Ein Schuelerausweis ist aber keins. Sie braucht also einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Allerdings duerfen Perso oder Pass bis zu einem Jahr abgelaufen sein. Der Kinderreisepass deiner Tochter ist aber noch kein Jahr abgelaufen. Also kann sie den auch nutzen.

Es kann jedoch passieren, dass die Fluggesellschaft den abgelaufenen Kinderreisepass nicht akzeptiert und deine Tochter nicht in den Flieger laesst.

Vorsichtshalber solltet ihr vielleicht doch besser versuchen, vorher noch einen vorlaeufigen Reisepass oder einen vorlaeufigen Personalausweis zu bekommen.

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Jetzt, wo du es ansprichst, faellt mir auch auf, dass ich solche Anlagen in Sri Lanka kaum gesehen habe. Konkret erinnern kann ich mich nur an eine einzige in Trincomalee. Das war aber vor dem Buergerkrieg. Keine Ahnung, ob sie den ueberstanden hat. Gerade in Trinco ist damals ja viel zu Bruch geballert worden.

Sonst habe ich in Sri Lanka eigentlich immer nur in Hotels und Guesthouses uebernachtet. Darunter viele kleine und schnuckelige Guesthouses mit nur wenigen Zimmern. Bungalowanlagen, wie man sie beispielsweise aus Thailand kennt, waren da ausser der in Trinco wohl nicht dabei.

Ah, stopp, ich glaube, da war noch eine ganz unten im Suedosten in der Naehe von Pottuvil.

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Offensichtlich will der Vermieter keine mittelgrossen oder grossen Hunde haben, nur kleine. Ob er bei dir ne Ausnahme macht, wird dir hier niemand sagen koennen. Du wirst ihn schon selbst fragen muessen, ob er ausnahmsweise auch mal nen Schaeferhund duldet.

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Das hat jetzt nichts mit Costa Rica speziell zu tun, sondern es ist allgemein so, dass beim Check In auch geprueft wird, ob die fuer die Einreise im Zielland erforderlichen Dokumente vorhanden sind (erforderlichenfalls Visa, ausreichende Ausweisgueltigkeit und ggf. auch Ausreisebuchung).

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Du meinst mit Tagesausfluegen? Das wird nicht funktionieren, weil die jeweiligen Anreisezeiten viel zu lang sind.

Touren mit jeweils 2 bis 3 Uebernachtungen und dann wieder zurueck zum Basisort gehen aber eigentlich von jedem Ort aus.

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Es ist nicht zulaessig, weil Spanien die Republik Kosovo nicht anerkannt hat und auch keine von dieser ausgestellten Dokumente anerkennt. Ein von der Republik Kosovo ausgestellter Reisepass ist in Spanien somit kein anerkanntes Reisedokument.

Inwieweit Sanktionen drohen, wenn du trotzdem ohne gueltiges Reisedokument nach Spanien einreist und dort erwischt wirst, kann ich dir allerdings nicht sagen. Im Grunde bist du dann jedenfalls illegal eingereist und haeltst dich illegal dort auf.

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