Offensichtlich will der Vermieter keine mittelgrossen oder grossen Hunde haben, nur kleine. Ob er bei dir ne Ausnahme macht, wird dir hier niemand sagen koennen. Du wirst ihn schon selbst fragen muessen, ob er ausnahmsweise auch mal nen Schaeferhund duldet.

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Das hat jetzt nichts mit Costa Rica speziell zu tun, sondern es ist allgemein so, dass beim Check In auch geprueft wird, ob die fuer die Einreise im Zielland erforderlichen Dokumente vorhanden sind (erforderlichenfalls Visa, ausreichende Ausweisgueltigkeit und ggf. auch Ausreisebuchung).

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Du meinst mit Tagesausfluegen? Das wird nicht funktionieren, weil die jeweiligen Anreisezeiten viel zu lang sind.

Touren mit jeweils 2 bis 3 Uebernachtungen und dann wieder zurueck zum Basisort gehen aber eigentlich von jedem Ort aus.

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Es ist nicht zulaessig, weil Spanien die Republik Kosovo nicht anerkannt hat und auch keine von dieser ausgestellten Dokumente anerkennt. Ein von der Republik Kosovo ausgestellter Reisepass ist in Spanien somit kein anerkanntes Reisedokument.

Inwieweit Sanktionen drohen, wenn du trotzdem ohne gueltiges Reisedokument nach Spanien einreist und dort erwischt wirst, kann ich dir allerdings nicht sagen. Im Grunde bist du dann jedenfalls illegal eingereist und haeltst dich illegal dort auf.

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Hier findest du die AGB und darin auch die Stornokosten von MSC: https://www.msccruises.de/-/media/germany/documents/agb-deu/allgemeine_reisebedingungen_pauschalreise_world_23_ab24jan22.pdf

Bei einer Stornierung 5 Tage vor Reisebeginn liegen die Stornokosten zwischen 80% und 95%, je nach Produkt.

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Ich habe herausgefunden, dass es das Datum ist. Ab dem ich bereits eingereist bin und die 60 Tage meines single entry visas aktiviert sind. 

Wer hat dir das denn erzaehlt? Das spetestzulaessige Ausreisedatum kennst du doch noch gar nicht. Das erfaehrst du doch erst, wenn dir bei der Einreise nach Thailand die Aufenthaltsgenehmigung in den Pass gestempelt wird. Zwar kann man sich das vermutliche Datum vorher ausrechnen, das tatsaechliche kann aber immer noch vom vermuteten abweichen.

Wenn nach der Dauer der Visumgueltigkeit gefragt wird, ist auch genau die gemeint. Du musst also das Datum eintragen, bis zu dem es gueltig ist. Das ist ein Tag vor dem, der im Visum unter "Enter Before" steht.

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Die Visumgueltigkeitsdauer bezeichnet den Zeitraum, in dem du das Visum bei der Einreise nutzen kannst. Selbst wenn du am letzten Tag der Visumgueltigkeit einreist, bekommst du immer noch deine 60 Tage.

Aber Vorsicht! Das Datum, das im Visum steht, bezeichnet bereits den ersten Tag nach Ablauf der Visumgueltigkeit ("Enter Before").

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Ich weiß von Singapur Airlines, dass dieser Flug jederzeit erstattet und oder umgebucht werden kann. Bei Opodo habe ich leider nur einen Standardtarif gebucht.

Das scheint sich jetzt aber zu widersprechen. Meines Wissens sehen die Standardtarife bei Singapore Airlines keine Stornierungs- oder Umbuchungsmoeglichkeiten vor. Wenn dem so ist, wirst du nur nicht verbrauchte Steuern und Gebuehren zurueck bekommen (abzueglich einer Bearbeitungsgebuehr des Ticketvermittlers).

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Bei einem durchgaengig gebuchten Flug wird dich die Fluggesellschaft nur auf solche Fluege umbuchen, bei denen sie die Umsteigezeit fuer ausreichend haelt.

Wepasst du den Anschlussflug, haette dich die Fluggesellschaft ja wieder an der Backe. Darauf haben die aber sicher keinen Bock.

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Zumindest in Thailand ist es mit einem eigenen im Ausland zugelassenen Fahrzeug wegen der extrem strengen Vorschriften hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr von auslaendischen Fahrzeugen (auch wenn nur voruebergehend) praktisch unmoeglich. Du kannst dir aber in Thailand ein Auto mieten und dich damit frei im ganzen Land bewegen.

Die Bestimmungen der anderen Laender in SOA kenne ich nicht.

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Ohne Spekulationen bezueglich des Hintergrunds dieses doch ziemlich absurd erscheinenden Begehrens anzustellen sowie abgesehen davon, dass es in Deutschland schon seit vielen Jahren gar keine Reiseschecks mehr gibt und dies auch im Rest der Welt bereits ausgestorben oder zumindest nahezu ausgestorben sind: Was juckt es dich?

Wenn sie meint, unbedingt einen Reisescheck zu benoetigen, soll sie sich doch einfach einen besorgen. Wenn das in dem betreffenden Staat tatsaechlich gefordert werden sollte (was natuerlich voelliger Quatsch sein duerfte), muss man die ja dort auch irgendwo kaufen koennen. Dann soll sie das auch tun. Ist doch nicht dein Problem. Du brauchst doch keinen.

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Wenn sie keine Krankenversicherung hat, mit der das Krankenhaus direkt abrechnen kann (das sind i.d.R. nur bestimmte thailaendische Versicherungen), muss sie die Behandlung vor Ort selbst bezahlen. Hat sie eine Versicherung, mit der das Krankenhaus aber nicht direkt abrechnen kann, kann sie sich den gezahlten Betrag anschliessend von ihrer Versicherung ganz oder teilweise (je nach Versicherungsumfang) erstatten lassen.

Bei Auslaendern wird vor Behandlungsbeginn auch oft eine Kaution verlangt, um sich vor Zahlungsausfaellen zu schuetzen. Offene Rechnungen von Auslaendern sind fuer viele Krankenhaeuser in Thailand ein grosses Problem.

Das ist also voellig normal in Thailand. Allerdings muss man auch sagen, dass von Auslaendern oft exorbitant uerberhoehte Betraege verlangt werden.

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Wenn du dort angestellt bist (auch als Vertretung), hast du natuerlich auch Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Mindestanspruch betraegt 4 Wochen im Jahr (24 Tage bei einer 6 Tage Woche, 20 Tage bei einer 5 Tage Woche u.s.w.). Da du auch schon laenger als 6 Monate dort taetig bist, hast du fuer das laufende Jahr bereits einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub erworben (also auf mindestens die vollen 4 Wochen).

Interessant waere aber auch, was du ueberhaupt fuer einen Arbeitsvertrag hast. Wahrscheinlich wird das ein schriftlicher befristeter Vertrag mit der Begruendung "Krankheitsvertretung" sein. Besteht aber nur ein muendlicher Vertrag, ist dieser in jedem Fall unbefristet und du hast bei entsprechender Betriebsgroesse (mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeiter) auch schon Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz.

Das alles sind aber arbeitsrechtliche Fragen, fuer die ein Reiseforum sicher kein geeigneter Ort ist. Zudem sind hier verschiedene Rechtsbereiche im Arbeitsrecht und somit auch mindestens 3 verschiedene Gesetze betroffen (Bundesurlaubsgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Kuendigungsschutzgesetz)

Wenn du mehr erfahren willst, solltest du deine Frage(n) besser im Mutterforum gutefrage.net stellen. Dort gibt es einige Spezialisten fuer Arbeitsrecht.

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Muss ich ihn auszahlen, ob wohl er freiwillig und ohne Zwang gegangen ist?

Erst einmal schwer vorstellbar. Es kann aber auch nicht voellig ausgeschlossen werden. Haengt halt davon ab, was ueberhaupt passiert ist. Aber das erzaehlst du uns ja nicht.

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Hinsichtlich der Umbuchungsmoeglichkeiten (es geht wohl um den Rueckflug) kommt es auf die deine Buchungsklasse betreffenden Befoerderungsbedingungen der Fluggesellschaft an. In den guenstigeren Buchungsklassen ist i.d.R. keine Umbuchung zulaessig, in den teureren geht's meist gegen eine Gebuehr.

Wenn du eine Reiseabbruchversicherung hast (Reiseruecktrittsversicherung reicht nicht!), musst du dich wegen einer Kostenerstattung an diese wenden.

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Probleme kann es nur geben, wenn du die fuer die Einreise ins Zielland (in das du fliegen willst) erforderlichen Dokumente nicht vorweisen kannst. Das scheint bei dir aber nicht zuzutreffen. Dann ist es voellig egal, wo du wohnst und wo du hin willst.

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Gepaeckverlust kommt im internationalen Flugverkehr zwar wirklich manchmal vor, im Verhaeltnis zum gesamten Gepaeckaufkommen passiert das aber nur sehr, sehr selten.

Ich bin frueher ziemlich viel in der Welt rumgeflogen. Verloren ging mein Gepaeck jedoch noch nie und verspaetet kam es auch nur ein einziges Mal an (das dann allerdings ca. 1 Woche verspaetet). Ich glaube also nicht, dass du dir da Sorgen machen musst.

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Mit deinem bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gueltigen tuerkischen Pass und deiner Niederlassungserlaubnis darfst du ohne Visum nach Kroatien einreisen und dich dort bis zu maximal 90 Tage im Halbjahreszeitraum aufhalten.

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Ich habe sogar andere Nationalität.

Wenn du keine deutsche Staatsangehoerigkeit mehr hast, darfst du deinen deutschen Reisepass natuerlich nicht mehr verwenden. Der ist dann ungueltig.

Auch wenn es nichts mit der eigentlichen Frage zu tun hat: Wieso hast du deine deutsche Staatsangehoerigkeit verloren?

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