Flugzeitenänderung - Informationspflicht/Umbuchung

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  1. Bei Internet-Flugbuchungen direkt bei der Linien-Airline hinterlegt man seine Handy-Nr. und E-Mailadresse, dann wird man über die Flugänderung informiert. Dennoch sollte man 24°° vor dem geplanten Abflug die Airline kontaktieren.

  2. Bei Pauschalreisen (Flug+Hotel) informiert in der Regel der örtliche Reiseleiter des Reiseveranstalter die Charter-Airline. Hängt die Rückflugliste (Bus-Transfertermin) mit meinen Daten am schwarzen Brett im Hotel aus, dann brauche ich die meine Airline nicht informieren und der der örtliche Reiseleiter informiert mich bei Flugzeitänderungen.

  3. Bei Buchung über Multiplattformen (Flugvermittler?) funktioniert Zff. 1. meistens nicht.

  4. Ich habe es aber schon so erlebt: BigXtra-Pauschalreise am Wochende. Flugverschiebung um 16°°. Übernachtung am Start-Airport wurde vom Veranstalter bezahlt. Bei der dann (verspäteten) Ankunft im Ziel-Hotel war das bestellte Zimmer anderweitig belegt. Was habe ich daraus gelernt? Sobald die Flugverschiebung bekannt ist informiere ich sofort das Ziel-Hotel über die verspätete Ankunft. MfG