Muss ich die Flugzeitenänderung so akzeptieren?

2 Antworten

Meinen Eltern ist das vor Jahren schon einmal bei einer Pauschalreise nach Mallorca passiert. Ändern kannst du das leider nicht. Mein Vater hat dann sehr viel Druck gemacht und sich unheimlich beschwert. Daraufhin hat er einen Reisegutschein vom Reiseverantstalter bekommen.

Vielleicht kannst du wenigstens das probieren, aber rein rechtlich ist es wahrscheinlich schwierig, solange du am Anreisetag losfliegst. Auch wenn es nicht OK ist und ich deinen Ärger verstehen kann!

Schau Dir mal die Antwort an, die schon vor knapp 2 Jahren hier geschrieben wurde. Da ging es zwar um Amsterdam, aber das tut nichts zur Sache. Hieran hat sich nichts geändert:

@Milkie schrieb in einem ähnlich gelagerten Fall:

Okay das ist ärgerlich - zumal Amsterdam ja auch nicht gerade auf dem Weg liegt.

Dennoch behalten sich Reiseveranstalter und Charterfluggesellschaften das Recht vor, Flugzeiten zu ändern. Wenn die Maschinen nicht voll genug sind bzw. abzusehen ist, dass sie nciht voll werden, dann werden z.B. zwei Maschinen zusammengelegt, wie hier wahrscheinlich in deinem Fall. Klar das ist ärgerlich aber Flugzeiten sind immer ohne Gewähr.

Bei Buchungsabschluß angegebene Flugzeiten im Pauschalreiseverkehr sind unverbindlich. Verbindlicher Bestandteil des Reisevertrages ist ein bestimmter Flugtag, nicht aber eine bestimmte Abflugzeit.

Dieser Umstand wird bei Abschluß des Reisevertrags durch Anerkennung der AGB des Reiseveranstalters, in denen der Flugzeitenvorbehalt mehr oder weniger konkret festgeschrieben ist, durch den Reisenden akzeptiert. Wenn bisher einzelne Urteile oder Rügen zuungunsten der Reiseveranstalter ausgesprochen wurden, so deshalb weil

die Flugzeitenänderung wirklich gravierend war (+/- 1 Tag)

ein wesentlicher Programmteil der Reise (z.B. bei Studienreisen, Rundreisen) durch die Flugzeitenänderung beeinträchtigt wurde

der Flugzeitenvorbehalt in den AGB des Reiseveranstalters zu unkonkret formuliert war eine gravierende Flugzeitenänderung nach Ticketausstellung erfolgte

es sich um gravierende Flugzeitenänderungen im Charter-Einzelplatzverkauf (Nur-Flug ohne Hotel und Transfers) handelte.

Auch die Verbraucherverbände laufen primär nur gegen diese "schweren Fälle" Sturm, nicht aber gegen die relative Unverbindlichkeit selbst. Ich unterstelle mal, weil ihnen sehr wohl bewußt ist, daß garantierte Flugzeiten im Pauschalreiseverkehr zwangsläufig deutlich höhere Pauschalreisepreise nach sich ziehen würden.

Vor dem Hintergrund der nur geringfügigen Entschädigungen, die gerichtlich zugestanden werden, lohnt sich der Aufwand eines Prozesses gegen den Reiseveranstalter normalerweise nicht.

Solche Vorkommnisse werden daher primär mittels Kulanzantrag an den Veranstalter geregelt, wobei i.d.R. die Kulanzleistungen der Premiumveranstalter wie z.B. der TUI deutlich großzügiger bemessen sind als die der Low-Budget-Veranstalter wie z.B. alltours. Wenn Du garantierte Flugzeiten haben willst bleibt Dir nur, statt der günstigen Pauschalreise eine individuelle Reise aus verschiedenen Reisebausteinen zusammenzustellen, wobei der Transport im Linienverkehr erfolgt. Dort sind die Beförderungs- und Haftungsbestimmungen deutlich strenger geregelt, (greifen aber auch nicht in jedem Fall).

Die demgegenüber billigeren Pauschalreisen können u.a. auch nur durch eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Flugzeiten und -strecken billig sein. Wenn z.B. für eine bestimmte Strecke an einem bestimmten Tag drei Maschinen geplant gewesen, alle drei aber nur zu zwei Dritteln gefüllt sind, dann wird halt eine Maschine gestrichen und mit zwei Maschinen und 100 %iger Auslastung geflogen. Pech für diejenigen, die sich auf die Uhrzeiten der gestrichenen Maschine eingestellt hatten.

Oder: eine Maschine läßt sich ab Nürnberg nur zu annähernd 50 % befüllen, eine andere zum selben Ziel ab Amsterdam ebenfalls. Dann startet nur eine Maschine in Nürnberg, geht in Amsterdam aber noch einmal 'runter um für die dann folgende Hauptreisestrecke einen Sitzladefaktor von annähernd 100 % zu erreichen. Pech für die "Nürnberger". Alles andere würde zusätzliche Kosten für den Veranstalter bedeuten, die sich dann zwangsläufig irgendwann in den Reisepreisen niederschlügen.