Air India: Gepäck in Delhi durchcheckbar???

Hallo,

ich befinde mich gerade in Indien und werde in zwei Wochen meine Rückreise antreten. Ich habe diese bei fluege.de gebucht. Sie ist in drei Flüge geteilt. Der erste geht mit Air India von Chennai nach Delhi, wo das Flugzeug um 11:30 landet. Der zweite geht wieder mit Air India um 13:20 von Delhi nach Frankfurt und der dritte mit der Lufthansa um 21:45 von Frankfurt nach Berlin. Ich kann meinem Flugplan entnehmen, dass meine „E-Ticket-Beleg“-Nummer bei allen drei Flügen dieselbe und der „Buchungscode der Fluggesellschaft“ bei den beiden Flügen mit Air India derselbe ist. Ich fliege in Chennai am Anna International Terminal ab und lande in Delhi am Terminal 3. Mein Problem ist, dass die Zeit zwischen der Landung und dem Start in Delhi recht knapp bemessen ist. Wenn ich nach der Landung in Delhi auschecken und dann für den Flug nach Frankfurt wieder mit Gepäck einchecken muss, werde ich wohl den Flug nach Frankfurt verpassen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob es nicht die Möglichkeit gibt, dass mein Gepäck, das ich in Chennai aufgebe, zumindest bis Frankfurt durchgecheckt wird.

In Frankfurt hätte ich genug Zeit, aus- und wieder einzuchecken, in Delhi aber kaum. Hat jemand Erfahrung mit Air India und/oder dem Delhi Airport? Oder vergleichbare Erfahrungen gemacht? Mein Eindruck ist, dass das möglich wäre, ich bin mir speziell in Indien diesbezüglich aber nicht hundertprozentig sicher. Falls die üblichen Hinweise, wie „ruf doch mal bei fluege.de“ oder „wende dich doch mal an Air India“ kommen, beides habe ich bereits getan. Bei fluege.de konnten sie mir keine sichere Auskunft geben und bei Air India war telefonisch bislang niemand zu erreichen und auf eine Antwort per Mail warte ich schon länger.

Vielen Dank schon einmal für Eure Mühen!

Reise, Flug, Indien, Gepäck
Stornogebühren auch bei definitver Weitervermietung fällig?

Hallo,

muß ich denn die 10% Stornokosten bezahlen, wenn ich die Anmietung einer Ferienwohnung gestern storniert habe (Bestätigung über Stornierung kam heute bei mir an) und diese Ferienwohnung heute um 13.00 Uhr bereits wieder vermietet ist?

Durch einen Anruf beim Reiseveranstalter habe ich mich nach einer freien Ferienwohnung im Monat August in dieser Ferienanlage erkundigt und als Antwort bekommen: Im August und September ist leider schon alles ausgebucht. Heute morgen noch waren zwei stornierte Wohnungen vom 10.-31. August für 5 Personen frei (eine davon war wohl unsere, denn das waren unsere Reisedaten).

Die Ferienanlage gehört dem Reiseveranstalter selbst und die Ferienwohnungen sind zur Familien-Urlaubszeit sehr begehrt.

Laut Reisebedingungen des Reiseveranstalters kann er, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Reiseveranstalter hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs .........berechnet.

Jetzt meine Frage, muss ich nach oben genannten Details wirklich die 10% bezahlen, denn so hoch können die Aufwendungen doch gar nicht sein in der kurzen Zeit.

Für Eure Antworten danke ich Euch schon mal ganz herzlich im Voraus und hoffe auf "nur" positive Nachrichten :-)

LG Shiva

Reise, ferienwohnung, Entschädigung, Storno

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