Rückwirkende Mietminderung im Ausland?

2 Antworten

Hat sie den Vermieter schriftlich zur Behebung der Mängel aufgefordert? Weshalb hat sie nicht die Miete gekürzt? Ohne Rechtsstreit wird sie nachträglich sicherlich kein Geld sehen... Also müsste sie ohnehin zum belgischen Anwalt. Und der will auch Geld sehen. Insofern mein Tipp: Hakt das Thema unter der Rubrik "Lehrgeld" ab. 

Hmmm, Belgien, da greift wohl eher belgisches Mietrecht (je nach geschlossenem Vertrag).

Abgesehen davon, wäre das wohl eher eine Frage für ein Rechtsforum bzw. einen Anwalt für Mietrecht, da das schon sehr spezifisch ist und mit "Reisen" an sich ja eher wenig zu tun hat.

Aber vielleicht findet sich ja ein kundiger Mensch des belgischen Mietrechts hier im Forum.

Viel Glück


An sich hast du recht, habe nur keine lust mich dafür in so vielen Foren anzumelden .. Habe die Hoffnung, dass hier vielleicht einer rumtreibt der sich evtl mit internationalem Recht auskennt.

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