Wie ist der An-und Abreisetag bei Pauschalreisen definiert.
Bei uns hat sich der Abflugtermin soweit nach hinten geschoben, dass wir planmäßig erst um 23.50 landen und dann gegen 2.30 im Hotel sind. Mir ist bewußt das der An- und Abreisetag bei einer Pauschalreise als Reisetag zählen. Doch für mein Empfinden komme ich erst am zweiten Tag an und habe dann keine 13 tägige Reise mehr sondern 12 Tage. Weil der Reiseveranstalter(Pauschalreise) so früh losfliegen kann/muß das es mir möglich ist mein Ziel innerhalb des Reisetags zu erreichen. Ansonsten öffne ich ja Tür und Tor indem ich als vorraussichtle Abflugzeit Mittag 12 in mein Angebot schreibe. Aufgrund dieser Angabe wähle ich als Kunden diese Pauschalreise aus und fliege dann im Extremfall um 23.55 los. So ist ja nicht nur ein Tag kaputt sondern 2 und wenn es beim Rückflug genauso ist wird aus einem bezahlten 13 Tage Urlaub nur noch 9 Tage echter Urlaub. Da könnte man arglistige Täuschung unterstellen. Das sich Flüge verschieben ist normal und bei 1-2 Stunden auch sicher kein Thema, Hat hier jemand schon Erfahrung bzw. Gerichtsurteile
3 Antworten
Eine scharfe Definition wirst Du nicht finden.
Im Prinzip ist es so, dass (wie von Anderen bereits geschrieben) An- und Abreisetag eben denselben gewidmet sind. Flugplanänderungen, etwas schräge Zeiten sind dann der Ausgleich für vergleichbar günstige Preise. Aber gerade, wenn es in die Nacht geht, wird es unscharf und es kommen die allseits (vor allem bei der Juristenzunft) beliebten unbestimmten Rechtsbegriffe ins Spiel. "Angemessen" zum Beispiel oder *zumutbar. Das wird dann im Einzelfall und von Gerichten auch nicht immer einheitlich entschieden, was der Reisende sich noch bieten lassen muss und was nicht, also zum kostenfreien Rücktritt oder auch zu Entschädigungszahlungen berechtigen würde. Feinheiten, Formulierungen des Reisevertrages, incl. der AGB, so nicht sittenwidrig (auch so ein schöner Begriff), Dauer der Reise können eine Rolle spielen, mitreisende Kinder, usw. Aber kein Veranstalter wird so blöd sein feste oder anscheinend feste Uhrzeiten in sein Angebot zu schreiben.
Ein Stück weit, ja, ist der Pauschalreisekunde an der Stelle auch Freiwild. Das wird, durch den oft recht günstigen Preis und das geschnürte Paket (musst Dich um nix kümmern) und die Haftung aufgewogen. Fällt ein Baustein aus, ist es Sache des Veranstalters die anderen Leistungen hinzubekommen, und nicht Dein Problem. Was Dir wichtiger ist, musst Du für Dich selbst entscheiden.
PS: In Deinem Beispiel wird das Argument einer um einen Tag verkürzten Reisedauer nicht ziehen. Denn Du bekommst sofort nach Ankunft Dein Hotelzimmer für die dann (zugegeben nur noch) kurze Nacht und musst nicht bis zur Check-In-Zeit des Hotels nachmittags warten.
Hallo,
bei Deiner Buchung wird bereits darauf hingwiesen, dass sich Flugzeitenänderungen ergeben können. Damit hast Du wenig Spielraum und muss mit dem Risiko leider leben. Mir ist es auch schonmal passiert, aber Gott sei Dank nicht so grenzwertig.
Die Änderung der Flugzeiten bei Pauschalreisen ist in den AGB der Veranstalter geregelt. Du fliegst ja noch am Reisetag ab, da sehe ich wenig Spielraum. Klar ist das ärgerlich, ist uns aber auch schon passiert. Mit Gerichtsurteilen sieht es im Internet recht schwammig aus. Das Amtsgericht Düsseldorf urteilte am 14.10.2008, das bei Charterflügen Flugzeitänderungen erst dann einen Reisemangel ausmachen, wenn nicht nur der erste und der letzte Reisetag betroffen sind.
Danke für die Info. In den AGB steht ohnehin das man kein Recht hat. Aber mich ärgert es, dass man als Kunde Freiwild ist. ich probiere es auf jeden Fall aber dann mehr auf Kulanz als die harte Linie.