Wann ist eine Nachprüfung unerwartet im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung?

2 Antworten

Die AGB sagen Dir doch eindeutig, was Sache ist - "... der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt"!

Es steht da nichts davon, daß eine Nachprüfung unerwartet für Dich gekommen ist. Da die Termine für die Nachprüfung offenbar vorher einsehbar waren, sind sie nicht unerwartet in die versicherte Reisezeit gefallen.

Ist halt die Frage, wie weit die Versicherung bei der Uni nachfragen würde, ab wann die Termine bekannt gemacht wurden...

Ich denke nicht, dass dir da jemand verlässliche Angaben machen kann. Wir sind ja alles nur Laien,

Der einfachste Weg ist die Versicherung anzurufen,