Rückflug nicht antreten?

3 Antworten

Ich bin da anderer Meinung. Oder zumindest vorsichtig anderer Meinung. Die Airlines haben unterschiedliche Preismodelle. Diese wollen sie auch durchsetzen. Manche Fluggesellschaften (die liebe LH) meint dazu:

Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht ...

(das wäre also auch zu prüfen)

Wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten angetreten, werden wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren. 

Air France hat in der Vergangenheit pauschale Zuschläge für diese Fälle erhaben. Es gibt zwar ein Gerichtsurteil, nachdem das nicht zulässig ist (LG Frankfurt am Main vom 3.03.2020  Az. 2 – 24 O 48/19 ), aber das ist zum einen noch nicht rechtskräftig, zum anderen wurde den Gesellschaften sehr wohl zugestanden, dass sie Gebühren erheben dürfen - nur nicht pauschal.


Ich schließe mich Nolies' Antwort an. Meiner Meinung nach kann man sogar die Flughafengebühren zurückverlangen.

Warum sollen sie was nachfordern - sie haben das Geld doch für den Flug!?

Das ist aber genau der Punkt, warum Airlines Flüge überbuchen - weil oft (warum auch immer) Passagiere nicht kommen. Wenn man grosses Pech hat, erwischt man dann mal einen überbuchten Flug und hat trotzdem keinen Platz. Passiert aber selten.