Reiserücktritt bei Tagesfahrt

1 Antwort

Nein, die höhere Gewalt liegt erst vor wenn die Reise NICHT stattfindet. Findet die Reise aber statt, nur du möchtest nicht (warum auch immer) ist das alleine dein Problem, du bist mit dem Veranstalter einen Vertrag eingegangen und der muss beidseitig eingehalten werden.