Einreise Griechenland?

2 Antworten

Dies ist die offizielle Info für Reisen nach Griechenland mit Staatsbürgerschaft Kosovo:

Visabestimmungen

Es wird ein Visum benötigt. Visaarten: Visum ( Botschaft, Konsulat ) Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Der Visumantrag ist vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung an seinem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Durchschnittliche Bearbeitungszeit: individuell Die Visabeantragung wird individuell geprüft. Die Bearbeitungszeit kann daher bis zu mehrere Wochen betragen.

Visumfreie Einreise: Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ist kein Visum erforderlich, sofern der Reisende im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis eines Mitgliedstaates des Schengener Abkommens oder eines Schengen-Mehrfachvisums ist.

Griechenland erkennt die Republik Kosovo zwar nicht an, erlaubt deren Staatsangehoerigen mit einem von einem anderen Schengenstaat ausgestellten Aufenthaltstitel und einem gueltigen kosovarischen Pass aber - anders als Spanien - die visumfreie Einreise und einen visumfreien Aufenthalt bis zu 90 Tagen im Halbjahreszeitraum.

Dankeschön für die Antwort !

Ich habe einige Male gelesen das die einreise möglich ist ohne ein visum zu besitzen und einige male gelesen das ich ein visum beantragen muss. Oder verstehe ich hier falsch Zb. Wie hier im folgenden Text

Quelle: Google

Ausländer mit einem gültigen Aufenthaltstitel und Reisedokumenten können sich bis zu 3 Monaten im Halbjahr frei auf dem gesamten Territorium der Schengener-Staaten bewegen. Sie müssen Ihr Visum für Griechenland persönlich beantragen, daher können wir Ihnen leider bei der Visum-Beschaffung nicht behilflich sein!

Für welche Staatsangehörigkeit gilt diese visum Pflicht. Wissen Sie das vllt Caveman ?

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@Son94

Kein Visum benoetigen Staatsangehoerige eines EU Staates sowie die eines Schengenstaates. Weiterhin benoetigen Staatsangehoerige eines Staates, der kein EU Staat und auch kein Schengenstaat ist, k,ein Visum fuer einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen im Halbjahreszeitraum, wenn sie im Besitz eines von einem Schengenstaat ausgestellten Aufenthaltstitels sind.

Alle anderen benoetigen ein Visum, sofern sie nicht Staatsangehoerige eines Staates sind, die aus anderen Gruenden von der Visumpflicht befreit sind.

Du faellst in die Kategrorie "Auslaender mit Aufenthaltstitel" und brauchst fuer maximal 90 Tage im Halbjahr somit kein Visum.

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@Caveman

Vielen herzlichen Dank :)

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