Bei welchen Airlines bekomme ich bei Stornierung die meisten Kosten zurück?

2 Antworten

Meiner Erfahrung und Kenntnis nach müssen Steuern und Flughafengebühren immer voll erstattet werden. Was einbehalten werden kann, sind neben dem Flugpreis die Kerosin- und Sicherheitszuschläge, vor allem bei besonders günstigen Tarifen!

Die Theorie ist, dass alles erstattet werden muss. Die Praxis ist eine andere. Der ADAC hat (mit seinen Rechtsanwälten) vor kurzen den Versuch gemacht, der müsste auf deren Internetseite evtl. noch zu finden sein. Sie haben von allen Steuern und Gebühren bis zu nichts (von Ryan, von wem sonst?) die ganze Palette an Möglichkeiten drin gehabt. Meist wird der Minderbetrag mit Gebühren begründet - oder gar nicht.

Das ist so nicht ganz richtig. Es muss nicht alles erstattet werden in der Theorie (siehe mein Beitrag). Es ist auch legal, dass die Fluglinien einen "Verwaltungsaufwand" kassieren. Ryanair erstattet deshalb meistens nichts, da diese Gebühr höher ist als der Erstattungsbetrag.

0
@schmucki

Du hast natürlich Recht. "Alles" war ein wenig optimistisch. Damit meinte ich die Steuern und Gebühren, die nicht angefallen sind. Auch der Verwaltungsaufwand ist natürlich legal. Nur die Höhe, die z.B. Ryan anlegt, ist utopisch hoch. Ein Verfahren über die zulässige Höhe steht wohl bereits an. Anfragen nach dem warum oder einer Preisliste wurden, wie üblich bei Ryan, nicht beantwortet. Die Aussage: "Alle halten sich an ihre Vorgaben." ist natürlich ein wenig unkonkret. Die Fluggesellschaften müssten sich an die Vorgaben des Gesetzgebers halten, nicht an ihre eigenen.

0
@gargamel111

Damit hast du natürlich Recht, "Alle halten sich an ihre Vorgaben." war etwas flapsig formuliert. Damit meinte ich natürlich die gesetzlichen Vorgaben, da die meisten Airlines schon alles korrekt abwickeln um nicht verklagt zu werden. Mit der Gebühr bei Ryanair ist es in der Tat so eine Sache. Aber aktuell ist dieses Vorgehen noch legal. Schauen wir mal, was sich da noch tut...

0
@schmucki

Ryan und legal ... schließt sich das nicht aus ;-) Also, die Juristen vom ADAC waren anderer Meinung. Die Frage ist aber natürlich, ob jemand wegen 30 oder 40 Euro eine Klage anstrengt ...

0