Wenn Du eine Pauschalreise gebucht hast (so ganz genau geht das aus der Beschreibung nicht hervor), dann müßtest Du einen Sicherungsschein erhalten haben. Der würde Dich jedenfalls für den Fall der Insolvenz des Veranstalters absichern.

Ansonsten kann man in der jetzigen Situation wirklich keinen anderen Rat als Abwarten geben. Noch nicht einmal die offiziellen Stellen in Italien werden derzeit wissen, wie Anfang Mai die Situation in Italien ist. Da wird auch die Reiseagentur keine Auskunft geben können.

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Das ist eine recht spannende Frage:

Nach dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen besteht eindeutig kein Anspruch und zwar deswegen nicht, weil es sich ja nicht um eine Wiederholungsprüfung, sondern um eine erstmalige Prüfung handelt.

Allerdings ist die Ausgangssituation durchaus vergleichbar. Der Termin der Abiturprüfung stand bei Abschluss des Versicherungsvertrags fest und wurde durch Ereignisse verschoben die niemand absehen konnte.

Da es in der deutschen Nachkriegsgeschichte noch keinen vergleichbaren Fall gegeben hat, wird Dir niemand eine bestandsfeste Antwort auf Deine Frage geben können.

Meine Einschätzung ist, dass der Versicherer nicht zahlt. Wie dann im Falle einer klageweisen Geltendmachung das Urteil lauten würde ist ebenfalls nicht absehbar.

BTW: Sieht der Versicherungsvertrag eigentlich auch Ausschlußklauseln für allgemeine Notlagen wie Kriegsereignisse oder Katastrophen vor? Solche Klauseln sind nicht selten und würden die nächste Hürde bilden.

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Wird die Kurtaxe fällig, wenn der Gast tatsächlich anreist oder, ist die etwa nur an den Abschluss des Beherbergungsvertrags gebunden?

Ich konnte dazu bei meiner Recherche keine Klarheit gewinnen und schlage vor, dass Du Dich zum Beispiel bei der betreffenden holländischen Gemeinde erkundigst.

Wenn nämlich der Abschluss des Beherbergungsvertrags genügt, gäbe es keinen Rückzahlungsanspruch.

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Du zitierst deutsches Pauschalreiserecht.

Das geht gleich in zweierlei Hinsicht am Thema vorbei:

Erstens ist das keine Pauschalreise, sondern ein Mietvertrag.

Zweitens ist nicht deutsches, sondern niederländisches Mietrecht anwendbar.

Ob sich hier jemand in niederländischem Mietrecht auskennt? Glaube eher nicht!

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Du kennst doch die Postanschrift der Ferienwohnung. Dann gib die auf Google ein und schau unter anderem auf Maps. Du findest unschwer heraus, wie weit die nächste Haltestelle der Kölner Verkehrsbetriebe ist und, welche Supermärkte in der Umgebung sind.

Dem Vermieter schreibst Du Anzahl und Alter der Bewohner und, dass Du Dir Köln als besuchen willst.

Sofern sich nicht schon aus dem Angebot ergibt wie die Wohnung ausgestattet ist könntest Du dazu noch Fragen stellen. Zum Beispiel, wie die Küche ausgestattet ist und, ob man Handtücher mitbringen muss.

Da Du nun ein Ziel vor Augen hast würde ich mir bis Juni Gedanken darüber machen, was man in Köln alles anschauen könnte.

Nur mal zur Anregung:

Der Kölner Dom ist Pflichtprogramm.

Den Domturm zu besteigen würde ich aber niemandem empfehlen. Man geht besser über die Hohenzollernbrücke zum Cologne Triangle, einem Hochhaus mit Aussichtsplattform. Die Benutzung des Aufzugs kostet zwar Geld, dafür hat man von oben den perfekten Überblick über Köln, inklusive Dom.

Das nur als 2 Denkanstöße.

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Ob Ihr zusammen in Urlaub fahren wollt müßt Ihr entscheiden. Da kann man als Außenstehender wenig zu sagen.

Was man aber sagen kann ist, dass ein Etat von 400 Euro für 2 Personen bezogen auf eine Woche Urlaub schon sehr knapp kalkuliert ist. Wir wissen ja nicht, wo Ihr wohnt. Da könnte schon ein erheblicher Teil für Fahrtkosten drauf gehen.

Leider fehlt jede Angabe dazu, was Ihr im Urlaub unternehmen wollt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Leute in so jungem Alter mit Tauben füttern im Park oder Wanderungen durch die Pampas zufrieden geben wollen.

Was also interessiert Euch denn?

Als Kölner erlebe ich meine Stadt im übrigen alles andere als ruhig. In manchen Stadtvierteln, so etwa im Belgischen Viertel oder der Südstadt, tost das Leben rund um die Uhr. Natürlich gibt es auch in Köln ruhige Ecken. Die sind aber meist in den Außenbezirken und da ist es langweilig.

Ferienwohnungen werden zum Beispiel auf Airbnb angeboten. Allerdings wissen diese Anbieter auch die Preise und ich hatte schon oft den Eindruck, dass da nicht mehr viel Abstand zum Hotel ist.

Werdet Euch erst einmal klar, was Ihr eigentlich wollt. Danach ergeben sich die Urlaubsziele dann von selber.

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Da gibt es natürlich etliche Unschärfen bei der Frage:

Was für Clubs denn? Wie ausgiebig soll das feiern sein?

Ich hatte von 2 Jahren Urlaub in Barcelona gemacht. Wie kamen zu zweit mit unter 150 Euro pro Tag aus. Clubbesuche standen allerdings nicht auf dem Programm.

Vielleicht noch ein Tipp: In Barcelona gibt es Märkte an mehreren Stellen in der Stadt. Die haben täglich geöffnet und man kann dort vergleichsweise preisgünstig essen. Wir waren des öfteren in dem Markt in der Nähe der Ramblas und begeistert über das Angebot dort.

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So wie ich das verstehe, hast Du Deine minderjährige Tochter über Deinen eigenen Account buchen lassen.

Aus Sicht des Vertragspartners hat also eine volljährige Person gebucht. Das Argument mit der Unwirksamkeit eines Vertrags aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit des Gegenübers zieht damit zunächst einmal nicht.

Ich zweifele auch daran, dass es Dir überhaupt gelingen kann aus der Sache heraus zu kommen. Immerhin hast Du Deiner Tochter ja wohl die Nutzung des Accounts und die Buchung der Reise ausdrücklich erlaubt. Da war nichts abredewidrig oder gar ohne Deine Kenntnis geschehen.

Wenn man möglicherweise was unternehmen kann, dann nur gegen die Höhe des Anspruchs.

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Ja, das ist rechtens.

Sofern es nicht anderslautende Vertragsbedingungen gibt ist ein Beherbergungsvertrag überhaupt nicht stornierbar. Der Gast muß also den vollen Preis bezahlen obwohl er die Leistung nicht in Anspruch nimmt.

Anrechnen lassen muß sich der Anbieter aber ersparte Aufwendungen. Das ist hier durch den pauschalen Abzug von 10% geschehen.

Weitergehende Abzüge muß sich der Anbieter nur dann gefallen lassen, wenn er die Ferienwohnung zum Beispiel anderweitig vermieten kann. Es dürfte ohne größeren Ermittlungsaufwand natürlich schwer sein, dem Anbieter so etwas nachzuweisen.

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Du hast eine Wohnung fest für 3 Monate vermietet und fragst ob Du Geld zurück zahlen mußt?

Das ist schon eine sehr merkwürdige Frage. Ist es Dein Problem ob der Mieter abreisen will?

Allerdings nährt diese merkwürdige Frage die Befürchtung, dass da einiges im argen liegt. Hoffentlich hast Du einen schriftlichen Vertrag mit absolut eindeutigen Regelungen geschlossen.

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Die persönliche Gesundheit liegt im Risikobereich des Reisekunden. Eine kostenfreie Stornierung gibt es daher nicht.

Ich zweifele darüber hinaus, ob eine Reiserücktrittsversicherung eintreten muß. Das Thromboserisiko ist doch nicht erst nach Abschluß dieser Versicherung entstanden und bereits bestehende Erkrankungen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

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Es gibt keine "afrikanischen Bestimmungen", sondern die des jeweiligen afrikanischen Landes.

Hier ist das Land die Elfenbeinküste. Glaubst Du wirklich, dass es in diesem Forum und überhaupt in Deutschland besonders viele Leute gibt die sich in dem Rechtssystem dieses Landes auskennen?

Was ich im übrigen annehme ist, dass man Deinen Freund für einen wohlhabenden Mann hält und die sogenannte Strafe nichts anderes ist als ein Schmiergeld. Da hilft dann weder Anwalt noch Lamentieren, da hilft nur, durch Verhandlungen zu versuchen den Preis zu drücken.

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Keine Versicherung kommt für einen Versicherungsfall auf der bereits eingetreten ist. Für die schon erfolgte ärztliche Untersuchung werden keine Versicherungsleistungen erbracht werden.

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Klingt mir sehr nach Panikmache. Helikoptereltern am Werk?

Haben die Eltern etwa Angst, daß EU-Bürger in Internierungslagern landen? Keine Sorge, dann würde sie die EU gegen ebenfalls internierte Briten austauschen.

Spaß beiseite: Nichts, absolut nichts wird passieren.

Zumindest nichts was die Ein- und Ausreiseformalitäten betrifft.

Sofern die Schulklasse per Fähre übersetzt, sollte man viel eher daran denken, daß im Frühjahr noch raue See herrschen kann, was nicht ohne Folge auf das Wohlbefinden des Magens bleiben könnte. Ich habe vor langer Zeit meine Schulabschlussfahrt nach London gemacht und erinnere mich mit Schaudern daran, wie sich auf der Fähre etliche der Passiere mit grünem Gesicht in alle möglichen Ecken am Übergeben waren.

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Bei diesen vagen Angaben kann Dir niemand helfen:

Köln ist eine Stadt mit vielen Großveranstaltungen. Da ändern sich die Hotelpreise nahezu täglich. Wann willst Du denn Köln besuchen? Wie lange willst Du bleiben?

Wo willst Du in Köln untergebracht werden? Im Stadtzentrum gibt es so wenige Parkplätze, daß sich auch das einfachste Hotel den Parkplatz teuer bezahlen läßt, sofern er überhaupt zur Verfügung gestellt werden könnte.

Einfache Hotels bieten keine Halbpension. Vielleicht wäre eine Pension besser für Dich. Allerdings kann man sich im Zentrum von Köln kaum retten vor Restaurants und Schnellimbissen aller Art und in jeder Preiskategorie. Wieso man da unbedingt Halbpension braucht leuchtet mir nicht ein.

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Durch Fähre einen Urlaubstag verloren, Schadensersatz?

Hallo.

Meine Freundin und ich haben am 17.08. in Norwegen die Fähre von Lysefjord nach Forsand mit unserem gemietetem Wohnmobil genommen. Die Fähre hatte ca. 10km vor dem Ziel (ca. 20 Uhr) einen Motorschaden, der sich schnell in ein Feuer verwandelte und wir alle in Rettungswesten vom Boot evakuiert wurden. Dies geschah allerdings von Zivilbooten, die offiziellen Helfer kamen erst, als wir fast an Land waren.

Dort angekommen wurde nur kurz gefragt, ob alles okay ist. Leicht unter Schock stehend sagt man da natürlich ja.

Dann ging's in ein Altenheim als Sammelpunkt für alle die, die noch Fahrzeuge auf der Fähre hatten.

Danach wurden wir knapp 1h zu einem Flughafenhotel nach Sandesnes (Nähe Stavanger) gebracht. Um 02:00 waren wir dann (ohne unser Hab und Gut, in dem ,was wir auf der Fähre trugen) im Bett.

Bis jetzt war niemand Verantwortliches der Rederei bei uns, hat sich entschuldigt oder ähnliches. Am 18.08. war dann ein Meeting angesetzt mit jemandem von der Rederei. Kam natürlich auch niemand, die wollten uns unsere Fahrzeuge geben und hofften, dass damit dann alles vom Tisch ist. Gegen Vormittag haben wir dann auf eine ärztliche Untersuchung (nach über 12h) bestanden, vor allem wegen der kleinen Kinder die dieses traumatische Erlebnis miterleben mussten. Danach fuhren wir dann zu unserer defekten Fähre, wo unsere Fahrzeuge nun per Kran (da die Laderampe defekt war) aus der Fähre gehoben wurden. Dies geschah am 18.08. gegen 20 Uhr.

Nun haben wir von den Leuten, die dort bei uns waren (aber nicht für die Rederei arbeiten) eine Hotline und E-Mail Adresse bekommen, wo wir alle unsere Kosten und Ansprüche einsenden sollen. Wir können aufgrund von diesem Ereignis den Zeitplan unserer Rundreise vermutlich nicht einhalten.

Wir haben bis jetzt die Kosten der Miete für das Wohnmobil (den einen Tag, den wir es nicht nutzen konnten, 115€) einberechnet. Dann natürlich das Fährticket (1150NOK). Unser Kühlschrank hat natürlich auch nicht gekühlt, da das Gas vorher abgestellt werden musste (ca. 30€).

Weiß jemand, wie man nun den Schadensersatz für die 24h berechnen kann?

Danke im Voraus.

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Das ist insofern ein komplizierter Fall als daß da natürlich nicht deutsches Recht gilt.

Was gilt, ob nun das Recht Norwegens oder, ob internationales Schifffahrtsrecht zur Anwendung kommt, müßte man durch einen rechtskundigen Fachmann klären lassen.

Die Frage des anwendbaren Rechts hat auch Einfluß auf Art und Höhe der Ansprüche. Ob es für "verlorenen Urlaub" überhaupt eine Entschädigung gibt, kann man ohne Kenntnis des anwendbaren Rechts nicht sagen.

Anmelden kannst Du es natürlich trotzdem. Mehr als ablehnen kann man es nicht. Ich würde die Gesamtkosten des Urlaubs durch die Gesamtzahl der Tage teilen und das ganz einfach als Schaden anmelden.

Zum Fährticket sei angemerkt: Angekommen seid Ihr doch. Wo ist da der Schaden?

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Reserviert bedeutet doch nicht abgebucht. Ich habe schon des öfteren erlebt, daß Beträge auf meinen Kreditkartenkonten reserviert worden waren und dann nicht abgebucht wurden.

Und falls doch, könnte man das immer noch bei der Kreditkartengesellschaft reklamieren.

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