Natürlich, wieso sollte man dies denn auch nicht dürfen ?

Alles weitere findest du anonsten auch bei der DHL selbst: http://www.dhl.de/de/express/versenden/versandberatung.html

Allerdings würde ich mich gut um das Paket kümmern, damit der Schneekugel nichts zustößt.

PS: Das ganze gilt nur dann nicht, wenn du eine echte Schneekugel, also eine Kugel aus Schnee meinst, aber wer sollte so etwas schon verschicken wollen ;)

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In meinen Augen ist für beide Städte zusammen eine Woche ausreichend, aber ein Tag pro Stadt ist etwas, was dem Thema nicht gerecht wird und womit man sich keinen Gefallen tut, denn einerseits ist man dann mit Informationen völlig übersättigt, andererseits wird man so manchen interessanten Ort nicht zu sehen bekommen.

Bei einer Woche würde ich 4 Tage in Weimar und 3 Tage in Eisenach einrechnen, weil in meinen Augen Weimar noch ein bisschen mehr für alle Verehrer von Goethe und Co. bereit hält.

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Es gibt spezielle Abireisen nach Lloret de Mar usw. da kann man mit anderen Abiturienten Feiern bis zum abwinken. Alles andere ist dann eben nur ein ganz normaler Urlaub und hat dann keinen "Bezug" zum bestandenen Abi. Was soll man dir also so pauschal raten? Das ist echt schwierig, da es unglaublich viele schöne Urlaubsorte gibt, die es sich lohnt zu bereisen. Warum hast du deine Hobbies erwähnt, willst du denen im Urlaub nachgehen? Dann musst du wohl in ein Golf-Resort oder ähnliches, lass dich einfach mal im Reisebüro deines Vertrauens beraten.

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Wenn deine Freunde so ein Drama wegen ein paar Euro machen, dann weißt du j anun mit was für Menschen du es zu tun hast, da wird der Urlaub bestimmt spaßig. Für mich persönlich würde sich die Frage gar nicht stellen, ob man es nun auf 3 aufteilt, finde es selbstverständlich, wenn jemand aus der Gruppe ins Krankenhaus muss. Warum sollte diese Person nun den Urlaub, den die nicht antreten kann für die anderen finanzieren? Wer das Haus auch wirklich nutzt sollte auch bezahlen, alles andere wäre unter Freunden unverschämt.

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Bei der Buchung kannman überall lesen, dass dies nur die vorläufigen Abflugzeiten sind und diese sich auch ändern können. Meist passiert es nicht, aber ab un dzu eben doch und in deinem Fall war es eine sehr ungünstige Zeit. Dennoch gilt, dass An- und Abreisetag nicht als Urlaubstag gelten. Man kann immer versuchen was für sich rauszuschlagen, aber ob ein paar Euro Erstattung den Ärger, die Zeit und Mühe wert sind?

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Steht bei längeren Vornamen eh nicht immer nur ne Abkürzung auf dem Ticket? Aber ich glaube es sollte kein Problem sein, denn schließlich ist es ja kein ganz anderer Name, nur ne Abkürzung.

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