Bosnien für Thailänder
Hey, ich reise zur Zeit durch Kroatien. Nun habe ich einen thailändischen Reisepass und eine befristeten Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, also Schengen. Nun ist Bosnien in Europa aber, nicht im Schengen. Hab schon mit der Botschaft telefoniert total unfreundlich etc. Möchten mir nicht helfen... Koennt ihr mir vill. weiter helfen ob ich ohne Visum nach Bosnien reisen kann?
2 Antworten

Ohne Visum geht auf keinen Fall - das würde ich auch nicht riskieren wollen! Aber auch wegen der Reisezeit würde ich jetzt auf Bosnien verzichten, dort kann es bald mehr als 'herbstlich' werden! Da würde ich eher den Weg über Slowenien nehmen, dort habt Ihr gute Chancen, noch ein wenig Spätsommer zu haben und zu besichtigen gäbe es dort auch genug (Ljubljana, Maribor, Celje, Novo Mesto etc.) - ganz abgesehen von der Weinernte in den slowenischen Weinstädtchen/-dörfern Richtung Steiermark (Slovenj Gradec, Šentilj etc.)!

Doch, geht manchmal. Was den Herbst angeht, jetzt bleibt das noch im Rahmen, aber in den Berggegenden (und die hat Bosnien reichlich) kommen, da stimme ich zu, Herbst und dann auch Winter heftiger als man es aufgrund der südlichen Lage erwarten würde.

Thailändische Staatsbürger benötigen grundsätzlich ein Visum für Bosnien-Herzegowina. Wer ein Schengen-Visum hat, eine Schengen-Aufenthaltserlaubnis oder Vergleichbares, kann innerhalb der Gültigkeit dieses Schengen-Dokuments für 7 Tage ausnahmsweise visafrei nach Bosnien reisen. GuggstDuHier: http://www.mfa.ba/konzularne_informacije/vize/Default.aspx (ggf. auf Englisch wechseln), auch das Dokument DecisiononVisas.doc zum Herunterladen beachten.
An die rf-Unterstützung. Richtlinienwidrig im Sinne der rf-Richtlinien für Benutzer geben die Behörden von Bosnien und Herzegowina ihre Visainformationen an Ausländer nur auf Bosnisch, Kroatisch, Serbisch und Englisch weiter. Ich bitte um Kenntnisnahme.

Keine Sorge, AnhaltER1960, die Behörden von Bosnien und Herzegowina werden bestimmt umgehend vom rf-Support abgemahnt und anschließend per Gerichtsbeschluss aus Den Haag zur Einstellung ihrer Aktivitäten gezwungen.