Wie werden Artikel im Wert von 500Euro verzollt? Wie stellt der Zoll fest, welche Artikel neu sind?

2 Antworten

Wenn Du Waren miführst, die über der Freimenge von 430 Euro im Flugverkehr liegen, dann ist der Gesamtwert zu verzollen, also nicht nur der Betrag, der über der Freigrenze liegt. Du solltest daher Quittungen mitführen, die beweisen, dass Du Waren in Höhe von Warenwert X tatsächlich erst auf dieser Urlaubsreise gekauft hast. Denn das dient ausschliesslich Deiner Glaubwürdigkeit, wenn Du Transparenz zeigst. Darüber hinaus hat der Zoll auch Möglichkeiten festzustellen, ob ein Artikel gebraucht ist. Im Zweifelsfall kannst Du auch beim Zoll direkt anrufen, unter Tel.: 0351/44834-510 und dort abklären, ob Du bereits bei der Ausreise aus Deutschland diese Sachen anmelden solltest, um Missverständnissen vorzubeugen.

Der Freibetrag wird bei einem Gesamtwert verschiedener Waren abgezogen. Bei einem Teil, das mehr als 430 € wert ist, wird aber der ganze Betrag angerechnet. Man kann auch einen, durch verschiedene billigere Artikel evtl. nicht ausgeschöpften Freibetrag nicht auf einen anderen Artikel mit übertragen! 'Zoll' wird darüber hinaus nicht auf alle Artikel berechnet bzw. in unterschiedlicher Höhe je nach Warengruppe, auf jeden Fall jedoch die 19% MWSt. in Form einer Einfuhr-Umsatzsteuer - was nämlich noch kein 'Zoll' ist! z.B. waren bisher Digital Cameras zollpflichtig, Spiegelreflex Cameras, auch digitale, jedoch nicht (habe ich selbst letztes Jahr erlebt!). Also schon im Vorfeld erkundigen und auch Preise vergleichen und sich nicht darauf verlassen, daß der Zoll nichts merkt! Die Strafen sind beim Erwischen hoch und kommen zu Zoll und MWSt. noch dazu!!!