Restzahlung Ferienwohnung - welche Frist ist üblich?
Hallo zusammen Wir haben eine Ferienwohnung über einen dänischen Reiseveranstalter in Dänemarkt reserviert. Die Anzahlung ist erfolgt. Jetzt geht es um die Restzahlung: der Reiseveranstalter hat als Frist 60 Tage vor Reisebeginn gesetzt, was ich unverhältnismässig finde. In Deutschland sind 30 Tage üblich. Weiss jemand mehr über dänische Rechtssprechung? Besten Dank
2 Antworten
![](https://images.reisefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279264000)
Als erstes würde ich in die AGB des Reiseveranstalters sehen.
Die Gesetze in Dänemark sind denen hier sehr ähnlich. Es ist auch erlaubt, in den AGB's so etwas zu regeln. AGB's (oder Teile davon) können aber unwirksam sein, sobald sie überraschende, mehrdeutige Klauseln haben, oder einen Vertragspartner in außergewöhnlicher Weise belasten. Ansonsten gilt natürlich die Vertragsfreiheit. Ich würde aber in den 60 Tagen keine dieser Kriterien für eine Unwirksamkeit erfüllt sehen.
liebe Grüße
Chris
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wenn ich dich richtig versteh hast du die Anzahlung geleistet ..... das bedeutet für mich:
AGB gelesen und akzeptiert.
(Oder waren die Zahlungsmodalitäten nicht klar ersichtlich?)
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Vereinbarungen von Zahlungszielen fallen auch in Dänemark unter Vertragsfreiheit. Das hat mit Rechtsprechung nichts zu tun, das hat etwas mit akzeptieren, ja oder nein, zu tun. Zwingt Dich niemand zu unterschreiben.
Ich ersehe keine Antwort auf meine Frage. Trotzdem danke.