Restzahlung Ferienwohnung - welche Frist ist üblich?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als erstes würde ich in die AGB des Reiseveranstalters sehen.

Die Gesetze in Dänemark sind denen hier sehr ähnlich. Es ist auch erlaubt, in den AGB's so etwas zu regeln. AGB's (oder Teile davon) können aber unwirksam sein, sobald sie überraschende, mehrdeutige Klauseln haben, oder einen Vertragspartner in außergewöhnlicher Weise belasten. Ansonsten gilt natürlich die Vertragsfreiheit. Ich würde aber in den 60 Tagen keine dieser Kriterien für eine Unwirksamkeit erfüllt sehen.

liebe Grüße

Chris

Dankeschön!

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wenn ich dich richtig versteh hast du die Anzahlung geleistet ..... das bedeutet für mich:

AGB gelesen und akzeptiert.

(Oder waren die Zahlungsmodalitäten nicht klar ersichtlich?)

Ich ersehe keine Antwort auf meine Frage. Trotzdem danke.

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@rika1

... auch hier verstehe ich Deine Kritik an der Antwort nicht ....

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@RomyO

Meine Frage lautete: Weiss jemand mehr über dänische Rechtssprechung? Und welche Frist ist üblich? Ich wollte keine Belehrung und meine, ich habe mich klar ausgedrückt. Wenn nicht, möge man mir verzeihen.

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@rika1

Vereinbarungen von Zahlungszielen fallen auch in Dänemark unter Vertragsfreiheit. Das hat mit Rechtsprechung nichts zu tun, das hat etwas mit akzeptieren, ja oder nein, zu tun. Zwingt Dich niemand zu unterschreiben.

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