Darf ein Vermieter eines Ferienhauses die Mieter ohne triftigen Grund aus dem Ferienhaus verweisen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke, das geht gar nicht, würde mich aber von einem Anwalt beraten lassen.

Wichtigste Frage: Habt Ihr das Ferienhaus direkt bein Vermieter gebucht, oder über einen Veranstalter?

Da Du ein Reisebüro erwähnst (Das ist normalerweise Vermittler) geh ich davon aus, daß es über einen Veranstalter ging. In diesem Falle sollte man tatsächlich nicht nur den gesamten Preis zurückfordern, sondern zusätzlich Schadensersatz, sowohl für die sonstigen Kosten, als auch Entschädigung für "Entgangenen Urlaub". Der Veranstalter soll sich das vom Vermieter holen, und diesen aus seinem Programm schmeißen. Dies würde ich auch so im Schreiben erwähnen. Dafür braucht man - erstmal - keinen Anwalt.

Falls es ohne Veranstalter gebucht war, bleibt nur der Weg einer Privatklage. Das kann sehr mühsam werden.

Um auf die Punkte zu kommen: Das Ferienhaus wird für die private Nutzung gebucht, und der Vermieter hat kein Recht in diese Privatsphäre einzudringen, auser in einem Notfall oder bei einem gravierenden Mißbrauch. Wie z.B. zehn Leute kommen ins Ferienhaus das für zwei gebucht war. Wann Ihr auf Toilette geht ist Privatsache, Euer Essen in einem Ferienhaus ebenfalls.

Das kommt mir sehr spanisch vor , der Vermieter hat auch kein Recht , Euer Ferienhaus zu betreten

Und es gibt kein Gesetz , welches joggen vor 8 verbietet .

Warum hast Du nicht über einen deutschen Reiseveranstalter gebucht