Darf ein Vermieter eines Ferienhauses die Mieter ohne triftigen Grund aus dem Ferienhaus verweisen?
Hallo zusammen,
meine Frau und ich waren auf Ameland NL in einem Ferienhaus. Freitags angereist und Samstag Nachmittag schmiss uns der Vermieter aus der Ferienwohnung, seine Gründe waren: Verpackte Lebensmittel auf den Kücheschränken, nicht geöffnete Bananen auf einer Fensterbank, eine Tagesdecke vom Bett aufgefaltet auf dem Boden, er hätte gerne vor 8 Uhr morgens Ruhe (meine Frau hat vor 8 Uhr das Haus verlassen um zu joggen und war vorher auf Toilette). Für mich sind das alles keine Gründe für einen Rausschmiss. Zudem sagte er uns, dass er davon Fotos gemacht habe (wir waren zu dieser Zeit mit dem Fahrrad unterwegs und er hat somit unsere Privatsphäre verletzt). Jetzt ist das Geld weg, ein Teil der Reise wird von VVV NL (Reisebüro) erstattet. Kann man dagegen vorgehen? Wir mussten die Fähre umbuchen, unser geplanter und langersehnter Urlaub ist somit zerstört. Wir hatten Lebensmittel im Kühlschrank die durch die Reise verdorben waren, da diese bei der Rückreise ungekühlt im warmen Auto lagen.
Ich bedanke mich für Antworten
3 Antworten
Ich denke, das geht gar nicht, würde mich aber von einem Anwalt beraten lassen.
Wichtigste Frage: Habt Ihr das Ferienhaus direkt bein Vermieter gebucht, oder über einen Veranstalter?
Da Du ein Reisebüro erwähnst (Das ist normalerweise Vermittler) geh ich davon aus, daß es über einen Veranstalter ging. In diesem Falle sollte man tatsächlich nicht nur den gesamten Preis zurückfordern, sondern zusätzlich Schadensersatz, sowohl für die sonstigen Kosten, als auch Entschädigung für "Entgangenen Urlaub". Der Veranstalter soll sich das vom Vermieter holen, und diesen aus seinem Programm schmeißen. Dies würde ich auch so im Schreiben erwähnen. Dafür braucht man - erstmal - keinen Anwalt.
Falls es ohne Veranstalter gebucht war, bleibt nur der Weg einer Privatklage. Das kann sehr mühsam werden.
Um auf die Punkte zu kommen: Das Ferienhaus wird für die private Nutzung gebucht, und der Vermieter hat kein Recht in diese Privatsphäre einzudringen, auser in einem Notfall oder bei einem gravierenden Mißbrauch. Wie z.B. zehn Leute kommen ins Ferienhaus das für zwei gebucht war. Wann Ihr auf Toilette geht ist Privatsache, Euer Essen in einem Ferienhaus ebenfalls.
Das kommt mir sehr spanisch vor , der Vermieter hat auch kein Recht , Euer Ferienhaus zu betreten
Und es gibt kein Gesetz , welches joggen vor 8 verbietet .
Warum hast Du nicht über einen deutschen Reiseveranstalter gebucht