Was brauche ich um mein Kind, 17 jahre alt, allein nach Brasilien reisen zu lassen?

2 Antworten

Das geht nicht. Es muss mindestents ein erziehungsberechtigter mitkommen, und auch dann wird gefragt ob das andere Elternteil bescheid weiss und die erlaubnis gegeben hat dass das Kind verreisen darf. Meine bekannte hatte deswegen mal riesigen Stress bei der einreise weil sie ohne den Vater ihrer Tochter nach Brasilien einreisen wollte und dort deswegen bei der einreise aufgehalten wurde. Und würde man es doch irgendwie als minderjähriger schaffen alleine durch die Kontrollen zu kommen würde man spätestents beim Check-in im Hotel probleme bekommen weil man dort mit unter 18 auch nicht einchecken kann.


Zunächst braucht das 17-jährige "Kind" ein Flugticket ... :) 

Minderjährige brauchen für die Reise eine schriftliche Einverständniserklärung BEIDER Elternteile. Schau Dir hierzu die Tipps des Auswärtigen Amts zum Thema "Minderjährige" auf der Brasilienseite durch. Sehr übersichtlich! 

Dort wird auch auf weitere Hinweise verwiesen und die Kontaktaufnahme mit einer brasilianischen konsularischen Vertretung empfohlen. Liest man das, ist alles halb so wild. Aber berücksichtigen sollte man es... 

Nein.

Eine Einverständniserklärung reicht nicht. Es muss eine spezielle Verpflichtungserklärung welche Notariell begläubigt wurde mitgeführt und eingereicht werden. Und auch dann werden sehr viele Fragen gestellt. Zum beispiel muss dieses erklärung von beiden Elternteilen unterschrieben sein, sonst wird die einreise nicht gewährt. Und auch wenn das alles vorhanden ist wird ein Mindejähriger kaum alleine durch Brazilien kommen, das fängt schon beim Check in im Hotel an.

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@Nolies

Auf beide Elternteile hatte ich verwiesen.. Und wenn wir schon pedantisch werden: Die Beglaubigung muss durch die konsularische Vertretung erfolgen. Da genügt nicht der deutsche Dorfnotar. Aber auch das kann, wie ich es empfahl, auf der Seite des AA und bei der Botschaft Brasiliens in Berlin nachgelesen werden.

Auch habe ich die Frage als ausschließlich auf den Flug ausgerichtet verstanden. Ob das "Kind" dann zu Verwandten reist oder beabsichtigt, allein durchs Land zu tingeln, ergibt sich aus der Frage für mich nicht. Das wäre wieder ein anderer Sachverhalt. 

Aber selbstverständlich kommen, dann eben mit entsprechender Vorklärung, auch Minderjährige in brasilianischen Hotels oder Hostels unter und müssen die Nächte nicht unbedingt bei den zahllosen Straßenkindern verbringen <Ironie> 

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