Ohne Rücktrittversicherung lässt sich eine Flugbuchung auf keinen Fall rückgängig machen?

2 Antworten

Rückgängig machen kannst Du den Flug in jedem Fall. Fragt sich nur, ob und wieviel Du vom bezahlten Geld zurückbekommst. Das hängt vom Tarif ab, vielleicht lässt sichs stornieren, vielleicht auf ein anderes Datum umbuchen, vielleicht nicht. Theoretisch müsstest Du die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebüren wiederbekommen. Praktisch werden die gerne mit irgendwelchen Bearbeitungsgebühren verrechnet, so dass das eine unerfreuliche und zähe Angelegenheit werden kann.

Versichern kannst Du, wenn Du aus objektiven Gründen (Krankheit, Tod etc.) nicht fliegen kannst. Sicher nicht versicherbar ist der Wegfall des Reisegrundes.

Im Zweifel ist es am einfachsten dennoch zu fliegen und sich am Reiseziel auch ohne Anlass nen schönes Wochenende zu machen.

Mal abgesehen davon, dass (wie schon bereits von anderen Usern erwähnt) die Erstattung des Flugpreises immer vom gebuchten Tarif abhängig ist - und hier gilt in der Regel: je günstiger der Tarif um so weniger Geld gibt es zurück. Darüber hinaus hätte Dir eine Reiserücktrittskostenversicherung in diesem Fall auch nicht geholfen. Sie würde Deine Stornokosten nur in bestimmten Fällen übernehmen (Krankheit, Tod, Jobverlust, Jobwechsel, Schwangerschaft, schwerer Schaden am Eigentum, etc.) ..... der Umstand, dass die Hochzeit abgesagt wurde, fällt nicht darunter.