Pool kaputt, Restaurant geschlossen, kann ich einen Ausgleich verlangen?

1 Antwort

Verlangen kannst Du alles.... die Frage ist, ob Du was bekommst. Hast Du die Mängel vor Ort moniert ? Gegenüber wem ? Alles dokumentgiert, eigene Bilder, Bestätigungen des Vermieters ? Ohne vernünftige Beweissicherung brauchst Du gar nicht erst beim Anwalt antreten.

Wie hast Du gebucht ? Über einen deutschen Veranstalter (=deutsches Recht) oder direkt beim Vermieter (=österreichisches Recht) ? Wenns hart auf hart kommt, macht das schon nen Unterschied.

Ansonsten kommt das sehr auf die einzelnen Formulierungen im Vertrag bzw. im Angebot an. Und zwar auf die Formulierungen, wie sie da stehen und nicht, wie Du sie vielleicht gefühlt wahrgenommen hast. So gibt es einen Unterschied zwischen einem beheizbaren und einem beheizten Pool. Das Restaurant gab es ja auch, aber war wirklich vertraglich garantiert, dass es auch geöffnet ist ? Dazu können wir aus der Ferne wenig sagen. Wenns die beschriebenen Mängel wirklich abweichend vom Vertrag waren, kannst Du mit Aussicht auf Erfolg eine Minderung verlangen.