Hier ein aktuelles Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bzgl. Heiraten in Dänemark: http://www.jusline.de/index.php?cpid=6d44c6cd2f88632271f33c6fcd336a73&law_id=95&paid=28&feed=33207&suchbegriff=&absatz=#para

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@ Toomay: Dass einige Sprachen bei Heirat in Dänemark nicht übersetzt werden müssen, ist mir bekannt. Nach meiner Info werden aber nur Dänisch, Deutsch und Englisch akzeptiert. Selbst wenn es anders wäre: In Kolumbien wird Spanisch gesprochen im Gegensatz zu Brasilien, wo Portugiesisch die Landessprache ist. Das ist schon mal ein Unterschied vom Fragesteller zu dir in Verbindung mit der Sprachkenntnis bzw. des vorherigen übersetzen-müssens von Dokumenten.

Ich weiss nicht, wann du geheiratet hast, aber seit 2005 hat sich einiges im Ausländerrecht verändert. Ohne Ausländerbehörde tut sich gar nichts mehr, wenn man legal in Deutschland leben will. Ebenfalls gehören ausreichende Deutschkenntnisse inzwischen zum Kriterium der Visumerteilung. Wenn man den falschen Sachbearbeiter erwischt, muss man wieder ausreisen, falls nicht ein Ausnahmetatbestand greift. Die entsprechenden Paragraphen dafür sind vorhanden und werden angewendet. Ich weiss das aus relativ naher Vergangenheit eines Bekannten, der selbst auch entsprechende weitere Fälle kennt.

Bitte hier noch einmal genau nachlesen bzgl. „maßgeblichet Angaben“ Zitat: . (2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG voraus, dass der Ausländer 1. mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und 2. die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat. Zitat Ende. Quelle; http://www.juraforum.de/gesetze/AufenthG/5/

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Zu dem "Rat", in Dänemark zu heiraten:

Es stimmt nicht, dass der nicht-EU-Bürger lediglich Geburtsurkunde und Reisepaß braucht, um in Dänemark heiraten zu können. Auch dafür braucht man übersetzte und beglaubigte Dokumente! http://www.lr-wedding.eu/de/laenderliste/kolumbien.html Ich möchte den ganz dringenden Rat geben, sich nicht darauf einzulassen, mit einem Touristenvisum in Dänemark zu heiraten. Es löst kein einziges Problem.

Wo ist das Problem, wenn die Dame sowieso schon mit allen übersetzten und beglaubigten Papieren anreist, den vorgeschriebenen Sprachkurs erfolgreich absolviert hat, dass direkt das Heiratsvisum beantragt wird?

Was hier geraten wird, ist „Visamißbrauch“ und die Ausländerbehörde wird demzufolge nach Ablauf des Touristenvisums die Dame wieder in ihr Heimatland zurückschicken, von wo aus sie die Familienzusammenführung mit genau den gleichen Dokumenten vorantreiben kann, die sie für das ursprüngliche Heiratsvisum gebraucht hätte. Da aber schon ein Mißbrauch des ersten Visums vorliegt, kann die Familienzusammenführung sehr lange dauern. Es sollte niemand dem Trugschluß erliegen, dass die Ausländerbehörde sich austricksen lässt.

Wenn das der goldene Weg wäre, würden vor den dänischen Standesämtern die Europäer Schlange stehen........

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Erkundigt euch bei der Ausländerbehörde, denn die sind euer Ansprechpartner!

Falls alle Papiere schon komplett vorhanden sind, dürfte nicht das Heiraten das Problem sein - egal wo, ob in Deutschland oder in Dänemark, sondern die Verlängerung der Aufenthaltsdauer über das Touristenvisum hinaus. Die Gefahr besteht, dass die Ausländerbehörde anschließend nicht die Aufenthaltserlaubnis erteilt und man deswegen erneut ausreisen muss, um von Kolumbien aus die Familienzusammenführung zu beantragen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf § 5 Abs.2 AufenthG wonach die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis voraussetzt, dass Zitat:.....der Ausländer

  1. mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
  2. die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat. Zitat Ende. Quelle: http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#5
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