Hallo Chrissi123,
ich bin kein Experte auf diesem Gebiet, aber vielleicht helfen Dir folgende Informationen weiter. Es scheint inzwischen eine weit verbreitete Praxis zu sein, Reisen im Internet (ganz besonders Last Minute Reisen) zu einem günstigen Preis anzubieten um dann dem Kunden eine erneute Buchungsbestätigung mit erhöhtem Reisepreis zu senden. Im Prinzip darf ein Reiseveranstalter von seinem Anfechtungsrecht Gebrauch machen, wenn der der EDV Fehler beim Kunden liegt. Soll heissen, dass man sich bei der Buchung schlichtweg vertan hat und z.B. nicht das richtige Alter der Kinder angegeben hat und somit der Reisepreis unter Umständen nicht korrekt ist. Liegt der EDV-Fehler beim Reiseveranstalter darf dieser nicht so einfach an den Kunden weitergegeben werden.
Ich bin selbst Inhaber eines Reiseveranstalters und bei solchen Geschichten sträuben sich immer meine Nackenhaare, denn sollten meine Preisangaben in einem Buchungssystem nicht korrekt sein, dann ist dies nicht Problem des Kunden, sondern mein Problem. Desweiteren ist es durchaus üblich, dass diese EDV-Fehler nicht nur den Kunden in Rechnung gestellt werden, sondern auch den Hotelpartnern vor Ort im Zielgebiet, denen häufig nichts anderes übrig bleibt als diese Buchungen zu einem deutlich niedrigeren Preis zu akzeptieren.
Ich würde auf jeden Fall kurzfristig einen Fachanwalt für Reiserecht einschalten, denn die können sofort sehen wie Lage ist. Meistens hat man gute Chancen seinen Urlaub doch noch anzutreten ohne den neuen Reisepreis zu bezahlen.
Beste Grüsse und ich hoffe die Sache geht gut aus!