Selbst wenn alle Hotels voll sein sollten (unwahrscheinlich) wird es nicht "voll" sein. Besonders im Osten und im Süden gibt es nie Trubel. In und um Grand Baie im Nordwesten oder in Flic en Flac im Südwesten könnte einiges los sein, was aber auch einen gewissen Reiz hat, denn daran sind dann auch Mauritier intensiv beteiligt.

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Einen leicht durchsetzbaren Minderungsanspruch gibt es gegen Reiseveranstalter. Bei Direktbuchung ist das weitaus schwieriger und erst recht wenn es ein Hotel im Ausland ist. Wer weiß, wie dort die Rechtslage ist ...? Wenn es sich um eine renommierte Hotelkette handelt, hat sie vermutlich ein Büro in Deutschland. Wenn ihr Euch dorthin wendet, habt ihr vielleicht mehr Aussicht auf Erfolg.

Solche Fragen sollte man einem spezialisierten Rechtsanwalt stellen. Das kostet zwar Geld, dafür hat man aber eine Chance fundierte Hilfe zu bekommen.

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Ich hab mir so eine Reise mal von "Trauminsel Reisen" [Link wurde vom Support entfernt]organisieren lassen und schließe mich dem Vorschlag an zunächst 9 Tage auf Réunion und anschließend 9 Tage auf Mauritius zu buchen.

Palmar und Merville finde ich im Anschluss an die recht familiären Unterkünfte auf Réunion nicht so passend. Beide sind "durchschnittliche" Urlaubsbunker wie man sie am Mittelmeer zu Hunderten findet. Ich glaube nicht, dass ihr Euch nach den kleinen Hotels auf Réunion dort wohlfühlen werdet.

Mein Vorschlag ist zum Beispiel das kleine "Sakoa" am Strand von Trou aux Biches oder das "Maison d' Été" an der Ostküste. Preislich liegen sie ein gutes Stück unter den von Dir ins Auge gefassten Hotels, liegen direkt am Strand und sind viel gemütlicher! Und wenn Du noch ein "Highlight" erleben willst würde ich zum Abschluss ein paar Tage ins kleine aber feine "Lakaz Chamarel" gehen. Das ist einfach grandios!

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Ausschluss bestimmter Krankheiten bei Reiserücktritt

Wir hatten im Januar eine Flugreise nach Kroatien gebucht. Mein Mann wurde krank und brauchte eine Reha. Der Zeitpunkt war nicht vorhersehbar, deshalb stornieren wir gleich. Nun stellte sich raus das so eine Rücktrittversicherung nicht für alle Krankheiten eintritt. Es war eine pyschosomatische Kur notwendig. Ein Flug wäre also nicht möglich gewesen. Zum Zeitpunkt unserer Reisebuchung, war die Erkrankung weder angekündigt noch bekannt und trat somit erstmals und unerwatrtet auf . Aber die ERV hat in ihren Statuten dazu nur den lapiadren Satz parat, daß psychische Erkrankungen ausgeschlossen sind. Auch mit Widerspruch und entsprechenden ärtzlichen Unterlagen, sowie dieSchilderung der schwierigen familiären Situation ließ die ERV nicht von ihren §§ ab. Dabei ist gerade der Kummer noch größer über die verlorene Gesundheit den so nötigen Urlaub und das verlorene nicht wenige Geld. (Stornokosten und Versicherungskosten). Ich finde es in höchstem Maße diskreminierend , daß es eine Ausschlussklausel gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man vorher beim lesen darauf achtet. Selbst wenn dies der Fall ist und solche Krankeiten schon bekannt wären, kann man dann nicht mit einer Versicherung reisen ? Dies wiederum ist dann auch wieder Diskriminierung. Ich glaube in der heutigen Zeit ist Burnout und Co. eine ernstzunehmende Erkrankung, Wenn sich eine Versicherung entscheidet das zu ignorieren brauche ich nie mehr eine. Ich war der Meinung sie ist zur Absicherung da, deshalb hab ich sie auch abgeschlossen. Dies ist für mich aber in Zukunft überflüssig. Ich wünsche den Menschen die in solch einer Firma nur nach §§ handeln, daß sie nie ein Burnout bekommen !

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Bei Rücktrittskostenversicherungen ist in den Bedingungen genau aufgelistet , welche Risiken die Versicherung finanziell absichert. Manche sichern neben körperlicher Erkrankung auch psychische Erkrankungen ab. Manche auch überraschend eintretende Schwangerschaft oder unerwarteten Arbeitsplatzverlust. Je größer der Umfang des Risikos ist, desto höher ist der Prozentsatz des Reisepreises den man an die Versicherung bezahlen muss. Das schwankt irgendwo zwischen 3% und 5%.

Selbstverständlich ist der Schutz bei Bezahlung von 3% geringer als bei 5%.

Die Versicherung bei der der Reisende sich NICHT gegen die finanziellen Folgen einer psychischen Erkrankung versichert hat, handelt nicht nach "§§" und schon gar nicht unmoralisch. Sie hat mit der Erkrankung und ihren finanziellen Folgen so wenig zu tun wie Du oder ich.

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Wenn der Reisende leicht nachvollziehen konnte , dass der Reisepreis falsch berechnet wurde, kann der Veranstalter mit Aussicht auf Erfolg anfechten. Z.B. der Computer druckt 123 € aus, anstatt 1.230 €. Oder im Prospekt steht klar ersichtlich, dass ein Weihnachtszuschlag von xy € zu bezahlen ist und in der Buchungsbestätigung fehlt dieser Zuschlag.

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Warum soll ein Urlauber es nicht verraten, wenn seine "schönsten Wochen des Jahres" wegen einer Überbuchung völlig missraten sind?

Keinen Anspruch hat der Gast, wenn das Ersatzhotel im Vergleich zum gebuchten Hotel nicht gleich oder höherwertig war. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle (auch die Größe), nicht nur die Sterne und der Preis.

Aber welche prozentuale Minderung des Reisepreises in diesem konkreten Fall angemessen ist, kann man nur vor Gericht klären. Dort werden alle Argumente und Fakten zusammengetragen und vom Richter beurteilt werden.

Viel wird es jedenfalls nicht. Vielleicht 10 % des Gesamtreisepreses ....

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Wenn Du das Haus im Rahmen einer Pauschalreise (mehrere Leistungen von einem Veranstalter, Reisebüro zu einem Pauschalpaket zusammengefasst) gebucht hast, ist der Reiseveranstalter zu einer "mangelfreien" Leistung verpflichtet. Hat die Reise einen Mangel ist der Veranstalter verpflichtet eine Minderung des Reisepreises zu akzeptieren. Ich nehme an, dass "3 Tage kein Wasser" ein Mangel ist.

Keine Minderungsverpflichtung besteht, wenn es sich juristisch nicht um einen Mangel, sondern nur um eine Unannehmlichkeit handelt.

Zur Abgrenzung "Mangel" zu "Unannehmlichkeit" gibt es viele Urteile. Darüber kann ein Anwalt Auskunft geben.

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Restaurantpreise je nach Restaurant zwischen 10 € und 70 €. Es geht also auch teurer als im Archipel. Ob es besser geht ist Geschmackssache. Da es sehr viele Möglichkeiten an der Nordostküste Praslins gibt - vom "Take Away bis zum guten und teuren Strandrestaurant (z.B Café des Arts oder La Réserve) würde ich ohne HP buchen. Mehr erfährt man z.B. vom Spezialisten für die Seychellen www.trauminselreisen.de .

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Die Flugverbindungen von und zu den Inseln werden sehr kurzfristig zwischen den beiden Wasserfluggesellschaften und den Hotels vereinbart. Ziel ist es möglichst Routen und Zeiten zu fliegen auf denen die Flugzeuge voll werden. Wenn man lange im Voraus planen würde, käme es zu oft vor, dass das Flugzeug nicht voll besetzt ist. Und das würde die Kosten pro Passagier stark erhöhen.

Einzelne Inseln haben inzwischen eigene Flieger und fliegen dann, wenn der Gast das möchte. Das kostet aber ein Vielfaches dessen, was man bezahlt, wenn man den Transfer zusammen mit dem Hotel bucht und die genauen Flugzeiten und Flugrouten der Absprache zwischen Hotel und Fluggesellschaft überlässt.

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Katalog und die Webseite eines Reiseveranstalters sind rechtlich gesehen keine "Angebote" aus denen man per "Annahme" einen rechtsgültigen Vertrag machen kann. Es handelt sich um eine "Invitatio ad offerendum" (Einladung ein Angebot zu unterbreiten). Das "Angebot" im Rechtssinne kommt vom Reiseinteressenten. Etwa in der Form: "Ich biete Ihnen an einen Reisevertrag mit Ihnen zu schließen, der Ihrem Vorschlag im Katalog/Webseite Seite XY entspricht." Der Veranstalter prüft dann, ob er das Angebot in dieser Form annehmen kann und bestätigt es - oder nicht. Ist der Flug noch frei, hat das Hotel noch die gewünschte Zimmerkategorie? Wenn ja, nimmt er das Angebot an und der Vertrag ist geschlossen.

Wenn er sagt er könne die Reise zwar durchführen wie beschrieben aber zu einem anderen Preis, ist das rechtlich keine Annahme des vom Reiseinteressenten abgegebenen Angebots, sondern eine Ablehnung des Anbegots, verbunden mit einem neuen, teureren Angebot. Nur wenn der Reiseinteressent dies annimmt, ist der Vertrag geschlossen. Andernfalls sind keine gegenseitigen Verpflichtungen entstanden.

Dies ist erforderlich, weil eine Reisevertrag ein komplexes Gebilde ist, das sich aus mehreren Teilleistungen zusammensetzt. Der Veranstalter kann nicht alles "auf Lager" haben. Er prüft, ob alles für die Reise erforderliche noch zu bekommen ist, sobald er ein "Angebot" bekommt.

Vor einigen Jahren waren solche Preisänderungen selten. Mit der "Dynamisierung" der Einzelpreise eines Reisepakets (Inlandsflug, Langstreckenflug, Transfers im Reiseland, Hotelzimmer) wird das häufiger werden. Keine Fluggesellschaft legt sich mehr für 6 Monate oder gar ein Jahr auf einen Preis fest. Die Preise ändern sich nahezu täglich, je nach Nachfrage, nach Kerosinkosten, nach Steuern und Sicherheitsgebühren.

Darauf reagieren Reiseveranstalter mit "tagesaktuellen Preisen", mit "Sonderangeboten" und mit "Zuschlägen".

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Oh ja, sowas gibt es noch sehr viel. Beispielsweise die Insel Nosy Boraha vor der Ostküste Madagaskar. Eine Bilderbuch-Tropeninsel mit allen Attributen die Du anführst. www.trauminselreisen.de

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Tut sie nur, wenn Konkurs angemeldet ist. Und ausserdem hab ich gehört, dass er keine Versicherung BOT seit Dezember nicht mehr versichert ist.

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