reisepreis erstattung

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Die Frankfurter Tabelle zu Rate zu ziehen,ist die gängige Praxis. Allerdings beziehen sich die 15% auf den anteiligen Tagessatz des Gesamtreisepreises (also inkl. Flug bei einer Pauschalreise). Wenn also wärend der gesamten Reisen an allen Tagen kein warmes Wasser da war, dann sind es 15% des Reisepreises. Allerdings auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bei dem Warmwasserausfall handelt es sich um einen Mangel. Den muss man bei der Reiseleitung und der Vertretung des Veranstalters vor Ort anzeigen, d.h. mitteilen, damit der Veranstalter Gelegenheit zur Abhilfe hat. Wenn er nicht für Abhilfe sorgt, dann kann man die Reisepreisminderung geltend machen. Sorgt er für Abhilfe, dann kommt die Reisepreisminderung nur für die Tage in Betracht, wo wirklich kein warmes Wasser da war. Wenn Ihr Euch nicht beschwert habt, dann ist nichts zu machen. Habt ihr Euch beschwert und es ist nichts vebessert worden, dann fordert die 15 % zurück. Das sind reine Erfahrungswerte, die ich hier schreibe, denn als Nichtjuristen dürfen wir hier ja nicht rechtlich beraten.