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Stornogebühren auch bei definitver Weitervermietung fällig?

Hallo,

muß ich denn die 10% Stornokosten bezahlen, wenn ich die Anmietung einer Ferienwohnung gestern storniert habe (Bestätigung über Stornierung kam heute bei mir an) und diese Ferienwohnung heute um 13.00 Uhr bereits wieder vermietet ist?

Durch einen Anruf beim Reiseveranstalter habe ich mich nach einer freien Ferienwohnung im Monat August in dieser Ferienanlage erkundigt und als Antwort bekommen: Im August und September ist leider schon alles ausgebucht. Heute morgen noch waren zwei stornierte Wohnungen vom 10.-31. August für 5 Personen frei (eine davon war wohl unsere, denn das waren unsere Reisedaten).

Die Ferienanlage gehört dem Reiseveranstalter selbst und die Ferienwohnungen sind zur Familien-Urlaubszeit sehr begehrt.

Laut Reisebedingungen des Reiseveranstalters kann er, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Reiseveranstalter hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs .........berechnet.

Jetzt meine Frage, muss ich nach oben genannten Details wirklich die 10% bezahlen, denn so hoch können die Aufwendungen doch gar nicht sein in der kurzen Zeit.

Für Eure Antworten danke ich Euch schon mal ganz herzlich im Voraus und hoffe auf "nur" positive Nachrichten :-)

LG Shiva

Reise, ferienwohnung, Entschädigung, Storno
Pool kaputt, Restaurant geschlossen, kann ich einen Ausgleich verlangen?

Hallo zusammen, sorry, nochmal der selbe Beitrag, aber jetzt besser zu lesen!

wir haben eine Ferienwohnung in Österreich gebucht. Im Internet, in den Prospekten und bei jedem eMail-Kontakt im Vorfeld wurde mit einem beheizten Aussenpool und mit einem Restaurant mit Bar geworden. Als wir ankamen, war der Pool durch kaputt und das Restaurant wegen Krankheit des Kochs geschlossen. Da wir mit kleinen Kindern unterwegs sind, waren genau diese beiden Punkte für die Buchung dieser speziellen Wohnung ausschlaggebend. Für uns ist es also nicht möglich abends zu zweit einfach woanders essen zu gehen. Das wäre nur im Haus und mit Babyphone möglich gewesen. Da wir in der Vorsaison unterwegs und die einzigen Gäste der Anlage sind, zweilfle ich ohnehin an den Aussagen. Man kann sich ja vorstellen, was das Beheizen eines Pools und das Vorhalten von Essen und Manpower eines Restaurants für Kosten verursacht. Dennoch wurde das Appartement so "verkauft". Für mich mindert das den Wert des Appartements, zudem sind wir mit den Inhabern ja einen Vertrag eingegangen, den dieser nicht wie vereinbart erfüllen kann, da ja entscheidende Leistungen fehlen. Nun (endlich) meine Frage: Kann ich auf einen finanziellen Ausgleich bestehen, bzw. eine Rückerstattung des Mietpreises (im Voraus bezahlt) verlangen? Wenn ja, wie hoch? Vielen Dank für die Antworten!

Ferienhaus, Reiserecht, Entschädigung, Schadensersatz