Theoretisch geht das schon - wenn der Vermieter damit kein Problem hat. Rein rechtlich ist das aber nicht ganz eindeutig.

Im Prinzip ist man als Minderjähriger (in Deutschland) nicht voll geschäftsfähig und benötigt für solche Verträge die Zustimmung der Erziehungsberechtigten bzw. der gesetzlichen Vertreter. Das ist geregelt im BGB Thema Rechtsfähigkeit.

Es gibt aber auch nach wie vor den so gennannten Taschengeldparagraphen. Demnach können Verträge, welche das monatliche Taschengeld nicht deutlich überschreiten, auch ohne Zustimmung geschlossen werden. Es käme also letztlich auch auf den Preis eines Zimmers an.

Faktisch werden wohl viele Vermieter bei Vorlage des Personalausweises eine schriftliche Zustimmung verlangen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Wie gesagt gibt es in der Praxis viele unterschiedliche Vorgehensweisen - speziell im Ausland. Ich habe schon von Fällen gehört, wo die Anmietung ohne weiteres möglich war. Aber es gibt viele Unterkünfte, die grundsätzlich nicht an Minderjährige vermieten, wenn keine Zustimmung Erwachsener vorliegt. In den USA gibt es sogar Vermieter, die grundsätzlich nicht an Leute unter 21 vermieten.

Empfehlenswert ist es nach meiner Ansicht sicherlich, eine schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter dabei zu haben. Die kann auch in anderen Fällen sehr sinnvoll und wichtig sein.

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