Also die Unterschiede sind wie folgt:Die Unfallversicherung zahlt in der Regel für bleibende Beeinträchtigungen nach einem Unfall eine bestimmte Summe aus. Daneben gibt es Sofortleistungen wie Bergungskosten, Dekompressionskammer (nach einem Tauchunfall) u.a. Sie ist daher hilfreich, wenn du eine der Leistungen benötigst: Bergungskosten können z.B. beim Urlaub in den Bergen eine sinnvolle Leistung sein.

Wenn du bereits eine Unfallversicherung hast, benötigst du normalerweise keine Reiseunfallversicherung. Dies würde zu einer Doppelversicherung führen. Es sei denn, deine private Unfallversicherung leistet auf deiner Reise nicht.

Die in meinen Augen wichtigere Versicherungen ist die Reisekrankenversicherung, weil sie als einzige den medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland absichert. Eine Angelegenheit, die wirklich teuer werden kann und die von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen wird. Darüber hinaus bezahlt sie auch medizinische Leistungen im Ausland, egal ob sie durch einen Unfall oder eine Krankheit notwendig werden, oder weil dir die Zahnfüllung kaputt gegangen ist.

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Also die Würzburger bietet laut Bedingungen Ihre Leistung an, wenn ein zur Reise angemeldeter Hund unerwartet schwer erkrankt, einen schweren Unfall oder eine Impfunverträglichkeit hat.

Eine Frage bleibt natürlich: was ist schwer? Hier kann es im Falle des Falles zu einem Definitionsstreit kommen.

Mehr Infos: http://www.sorgenfreie-reise.de/Reiseversicherung.html

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Hallo Taifun, die Reisegepäckversicherung der Würzburger (nur in Verbindung mit Reiserücktritt) leistet gem. folgender Bedingung: "Versicherungsschutz gegen Diebstahl oder Einbruchsdiebstahl, aus unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen oder Anhängern besteht nur, soweit sich das Reisegepäck in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum befindet."

Mehr hier: [Link wurde vom Support entfernt]

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Die Reisekrankenversicherung der Würzburger erfüllt die Auflagen für die Visumpflicht. Sie übernimmt zum Beispiel folgende Kosten:

  • ambulante ärztliche Heilbehandlung
  • bietet freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmitten und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz

Es gibt keinen Selbstbehalt. Und bei Reisen nach Deutschland kann die Versicherung bis zu zehn tage nach Einreise abgeschlossen werden. Zum Beispiel hier: [Link vom Support entfernt]

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Hallo Lanaa, du hast schon richtige Antworten erhalten. Die Travelsecur der Würzburger ermöglicht die Absicherung des Reiserücktritts bis 30 Tage vor Reiseantritt unabhängig vom Buchungsdatum.

Allerdings sollte der Rücktrittsfall möglichst schnell abgesichert werden, weil bei nachträglichem Abschluss des Versicherungsschutz bereits eingetretene Schadensfälle natürlich nicht mehr abgesichert werden können.

Ein Beispiel für dein Anliegen:

  1. Du kannst die Versicherung bis 08.12.2012 abschließen.
  2. Wirst du vor dem 08.12. krank / arbeitslos ist dies nur abgesichert, wenn du bei Eintritt des Schadensfalls auch versichert warst. Kündigt dein Arbeitgeber z.B. am 01.12. ist dies nur versichert, wenn du vorher bereits versichert warst.

Grüße vom Sorgenfrei-Reisen Team.

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Es gibt auch Reiserücktrittversicherung, die lange nach Buchung abgeschlossen werden können, entscheidend ist jedoch, dass die Reise frühestens in 30 Tagen angetreten wird. Zum Beispiel diese hier: http://www.sorgenfreie-reise.de/Reiseversicherung.html

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